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Kriminalität

Brennend im Schlaf

9. Mai 2017

U-Bahn Schönleinstraße Berlin: Fahrgäste retten einen Obdachlosen, dessen Habseligkeiten Feuer gefangen haben. Nun stehen sieben Männer vor Gericht. Sie sollen in der Weihnachtsnacht versucht haben, den Mann anzuzünden.

Deutschland Jugendliche versuchten Obdachlosen anzuzünden
Bild: picture-alliance/dpa/P Zinken

Gut vier Monate nach der Feuerattacke auf einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof müssen sich nun sieben Verdächtige vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen wird versuchter Mord vorgeworfen, dem siebten unterlassene Hilfeleistung. Die jungen Männer sollen in der Weihnachtsnacht zum 25. Dezember versucht haben, den Ahnungslosen anzuzünden. Der Angriff hatte in ganz Deutschland Entsetzen ausgelöst. Nur das Eingreifen von Fahrgästen im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße konnte laut Staatsanwaltschaft Schlimmeres verhindern. Sie löschten demnach die Flammen, der Obdachlose aus Polen wurde gerettet. 

Als Flüchtlinge nach Deutschland

Sechs Verdächtige stammen nach Angaben von Ermittlern aus Syrien, einer aus Libyen. Die Angeklagten sind zwischen 16 und 21 Jahren alt sein. Sie sollen zwischen 2014 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein - mehrere als allein reisende Minderjährige. Als Haupttäter gilt ein 21-jähriger Syrer. Er soll ein Taschentuch mit einem Feuerzeug angezündet und auf den schlafenden Mann geworfen haben, der mit einer Decke über dem Kopf auf seinem Rucksack lag. Die jungen Männer sollen den Plan spontan und gemeinsam gefasst haben. Für die Staatsanwaltschaft haben sie in Kauf genommen, dass der Mann Feuer fangen und qualvoll verbrennen würde.

"Heimtückisch und grausam"

Als die Flammen auf den Rucksack und eine Plastiktüte übergriffen, flohen die Männer. Sie überließen laut Anklage die Ausbreitung des lodernden Feuers dem Zufall. Sie haben demnach "heimtückisch und grausam versucht, einen Menschen zu töten". Mehrere Verteidiger kündigten für ihre Mandanten Aussagen für den zweiten Prozesstag am Freitag an. Der Anwalt eines inzwischen 16-Jährigen sagte, es sei auch zu prüfen, "warum 15- und 16-Jährige mitten in der Nacht in Berlin unterwegs waren". Der Staat hätte sich um sie kümmern müssen.

Der Eingang zum U-Bahnhof, in dem die Tat geschahBild: picture-alliance/dpa/T. Kleinschmidt

Die Tat war von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Wegen der Schwere des Delikts war die Öffentlichkeitsfahndung schnell genehmigt worden. Dann stellten sich die Verdächtigen.

Die sechs mutmaßlichen Haupttäter sitzen in Untersuchungshaft. Sie können im Falle eines Schuldspruchs mit einer Strafe nach dem milderen Jugendstrafrecht rechnen. Für den 21-Jährigen gilt das Erwachsenenstrafrecht. Danach wird versuchter Mord mit einer Strafe nicht unter drei Jahren Gefängnis bestraft.

Der Angriff auf den Obdachlosen war kein Einzelfall. Zuletzt wurde im April in Hamburg der Schlafsack eines 49-Jährigen unter freiem Himmel angezündet. Ebenfalls dort wurde im Februar die Schlafstätte von zwei wohnungslosen Männern in einem Parkhaus in Brand gesteckt.

ml/hk (dpa)

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