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Politik

Quarantäne für EU-Bürger vorerst aufgehoben

15. Mai 2020

Deutschland verzichtet vorerst auf die Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus der EU, dem Schengen-Raum und Großbritannien. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums arbeiten die Bundesländer die genauen Regeln aus.

Coronavirus - Grenzkontrollen NRW Niederlande
Keine Quarantäne mehr: Eine Landstraße bei Kaltenkirchen an der Grenze zu den Niederlanden Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

Wer nach Deutschland einreist oder zurückkehrt, muss sich künftig nicht mehr generell in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Darauf haben sich Bund und Länder vor dem Hintergrund der zurückgefahrenen Grenzkontrollen geeinigt. Die entsprechenden Anpassungen in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer würden in den nächsten Tagen vorgenommen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Die Grundlinie sei vereinbart, den Länder stehe es aber frei, "in Nuancen abzuweichen". Man gehe davon aus, dass die Einzelheiten Anfang der kommenden Woche festgelegt seien.

Bereits festgelegt wurde jedoch, dass sich die neuen Quarantäne-Regelungen für Einreisen nach Deutschland an dem hierzulande geltenden Corona-Richtwert von 50 Neuinfektionen orientieren sollen. Für Einreisende aus EU- und Schengen-Staaten sowie Großbritannien solle nur noch dann eine Quarantäne-Empfehlung ausgesprochen werden, wenn sie aus Staaten mit erhöhten Infektionsraten einreisen, so der Sprecher. Hierzulande gelten 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über sieben Tage als zentraler Richtwert bei der Bewältigung der Corona-Krise. Wenn dieser Wert in einem Landkreis überschritten wird, werden dort die bisherigen Lockerungen der Corona-Beschränkungen zurückgenommen.

NRW und Rheinland-Pfalz gehen voran

Eine Quarantäneverpflichtung gebe es dann in Zukunft nur noch für Menschen, die aus Drittstaaten außerhalb des EU- und Schengenraums einreisen. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben bereits mitgeteilt, die geänderten Quarantäne-Regeln von diesem Freitag an umzusetzen. Menschen, die aus dem EU-Ausland, den Schengen-Staaten und Großbritannien in diese Bundesländer einreisen, müssen also ab sofort nicht mehr in eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Von dieser Pflicht ausgenommen sind neben den EU-Ländern damit auch Großbritannien, Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Wegen der Corona-Pandemie galt bislang seit dem 9. April eine Quarantäne-Pflicht für Bundesbürger und Ausländer, die nach Deutschland einreisen. Sie mussten nach Grenzübertritt direkt zu ihrer Unterkunft fahren und dort 14 Tage in häuslicher Isolation bleiben, um abzuklären, ob sie mit dem Coronavirus infiziert sind. Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht galten unter anderem für Berufspendler, Saisonarbeiter und Mitarbeiter von Polizei und Gesundheitsbehörden.

Seehofers Empfehlung

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte den Bundesländern zuletzt empfohlen, die bislang geltenden Quarantäne-Regeln zu lockern und nur noch auf Menschen anzuwenden, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben. Also beispielsweise nicht mehr für Deutsche, die aus Frankreich einreisen oder aus den Niederlanden. Die Entscheidung über die Quarantäneregeln liegt alleine bei den Ländern.

Am Dienstag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach einem Eilantrag eines Ferienhausbesitzers die grundsätzliche Quarantänepflicht gekippt und damit die Diskussion angeheizt. Aus dem Ausland Einreisende könnten nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige eingestuft werden, hatte der Senat im NRW-Nachbarbundesland entschieden.

kle/uh (afp, dpa, rtr)      

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