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Politik

Rückschlag für polnische Richter

24. September 2019

Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur umstrittenen Justizreform Polens ist möglicherweise unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der zuständige Generalanwalt. Die geäußerten Befürchtungen seien "hypothetisch".

Die Bürotürme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
Die Bürotürme des Europäischen Gerichtshofs in LuxemburgBild: picture-alliance/dpa/A. I. Bänsch

Polnische Richter müssen im Kampf gegen Justizreformen der nationalkonservativen Regierung einen Rückschlag einstecken. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die neue Regelung für Disziplinarverfahren gegen Richter derzeit kein Fall für den EuGH sein sollte. Demnach ist aktuell kaum feststellbar, ob die neuen Regelungen wirklich zu Einschränkungen der richterlichen Unabhängigkeit führen.

Bezirksgerichte in Warschau und Lodz hatten den Gerichtshof angerufen, weil sie durch die Justizreform die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr sehen. Sie bezweifeln deshalb, dass die Neuregelung mit EU-Recht vereinbar ist.

Demonstration gegen die Justizreform im Juli 2018 in KrakauBild: picture-alliance/dpa/ZUMAPRESS

Der zuständige Generalanwalt Evgeni Tanchev verwies nun aber darauf, dass der Gerichtshof vorgelegte Fragen als unzulässig werte, wenn die Beantwortung darauf hinauslaufe, dass der EuGH "ein Gutachten zu Problemen allgemeiner oder hypothetischer Art" abgebe.

"Subjektive Befürchtung"

Im Gegensatz zu anderen Verfahren im Zusammenhang mit der polnischen Justizreform fehle es an Angaben dazu, welche Vorschriften des polnischen Rechts mit den Garantien für eine richterliche Unabhängigkeit unvereinbar seien und weshalb dies so sei. Die Gerichte hegten lediglich eine "subjektive Befürchtung", die sich noch nicht in konkreten Disziplinarverfahren gezeigt habe und daher hypothetisch bleibe.

Vorauseilender Gehorsam?

In dem laufenden Verfahren verweisen die polnischen Gerichte unter anderem darauf, dass der Justizminister sich über die Justizreform Einfluss auf die Einleitung und Durchführung von Disziplinarverfahren gegen Richter verschafft habe. Die Disziplinargerichtsbarkeit könne demnach zu einem Werkzeug werden, um missliebige Personen zu entfernen. Zudem könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen. Als Beispiel wird der Fall eines Bezirksgerichts genannt, das über eine Klage der Stadt Lowicz gegen den Fiskus entscheiden muss.

Die Luxemburger Richter sind nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgen diesen aber in vielen Fällen. Vor dem EuGH laufen mehrere Verfahren zur polnischen Justizreform. Einen zentralen Bestandteil der Reform kippten die Richter bereits. Im Juni entschieden sie, dass die Herabsetzung des Ruhestandsalters für die Richter am Obersten Gericht des Landes von 70 auf 65 Jahre gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit verstößt.

stu/ww (afp, dpa)

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