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Rüstungsexporte: Saudi-Arabien Spitze

Nina Werkhäuser20. November 2013

Die Bundesregierung hat im Jahr 2012 deutlich weniger Rüstungsexporte genehmigt als im Vorjahr. Hauptabnehmer war Saudi-Arabien. Stark zugenommen hat der Verkauf von Kleinwaffen.

Ein deutsche Kampfpanzer "Leopard" während einer Militärübung, Foto: imago
Bild: imago

Deutsche Waffenexporte außer Kontrolle

01:59

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Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr Waffenlieferungen im Wert von 4,7 Milliarden Euro genehmigt. Das ist ein Rückgang von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Genehmigungen bedeuten nicht automatisch, dass im betreffenden Jahr in dieser Größenordnung Rüstungsgüter verkauft werden. Daher listet der Bericht auch die tatsächlichen Ausfuhren auf. Diese nahmen 2012 von knapp 1,3 Milliarden auf 946 Millionen Euro ab, sanken also um etwa ein Viertel. Das geht aus dem aktuellen Rüstungsexportbericht hervor, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Stark angestiegen ist hingegen der Verkauf von Kleinwaffen, etwa automatischen Handfeuerwaffen, aus deutscher Produktion.

Großkunde Saudi-Arabien

59 Prozent der Exportgenehmigungen entfielen auf Länder, die nicht der EU oder Nato angehören. Wichtigster Abnehmer deutscher Rüstungsgüter im Jahr 2012 war Saudi-Arabien. Auf den Golfstaat entfielen demnach Exportgenehmigungen im Wert von rund 1,2 Milliarden Euro. Allein der Bau einer Grenzsicherungsanlage schlägt dabei allerdings mit 1,1 Milliarden Euro zu Buche.

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Grüne und Linke kritisieren die Ausweitung der Rüstungsgeschäfte mit Saudi-Arabien. "Mit hehren Worten steht die Regierung Merkel auf der Seite der Reformer in der arabischen Welt, mit ihren Rüstungsexporten unterstützt sie die Despoten", erklärte die Linke. "Deutschland verabschiedet sich immer weiter von einer restriktiven Exportpolitik und ignoriert die eigenen Richtlinien und Menschenrechtsberichte", kommentierte Katja Keul, die Rüstungsexpertin der Grünen im Bundestag. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte, dass die Einhaltung von Menschenrechten eine verbindliche Voraussetzung für den Export von Rüstungsgütern sein müsse.

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