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Gesellschaft

Fastenbrechen nur daheim oder virtuell

Siham Ouchtou | Kersten Knipp
23. April 2020

Inmitten der Corona-Krise beginnt an diesem Donnerstag für Muslime der Fastenmonat Ramadan. Wegen der Beschränkungen wird es keine großen Zusammenkünfte zum Fastenbrechen oder nächtliche Gebete in der Moschee geben.

Coronavirus - Ramadan
Bild: picture-alliance/dpa/B. Thissen

Kürzlich gab Abdul Latif al-Sheikh, Saudi-Arabiens Minister für religiöse Angelegenheiten, bekannt: Alle Muslime in seinem Land dürfen auch während des Ramadan ausschließlich zu Hause beten. Jegliche Versammlungen oder gemeinsame Gebete in den Moscheen des Landes sind ihnen während des Fastenmonats untersagt.

Damit setzt al-Sheikh weiter auf jene strikte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die das Land, das sich traditionell als "Diener" oder "Hüter der heiligen Stätten des Islam" versteht, schon vor Wochen eingeschlagen hatte: Seit dem 19. März sind kollektive Gebete in den dortigen Moscheen auf unbestimmte Zeit verboten. Bereits Anfang März hatte Saudi-Arabien die Vergabe von Visa für die Umrah, die ganzjährig mögliche sogenannte "kleine Pilgerfahrt", gestoppt.

Das Königreich untersagte grundsätzlich erst einmal alle Pilgerfahrten in die Wallfahrtsorte Mekka und Medina und schloss die dortigen Moscheen und weitere Orte komplett ab. Muslime, die eine Teilnahme an der diesjährigen "großen Pilgerfahrt", der Hadsch, beabsichtigten, wurden aufgerufen, ihre Reisepläne vorerst auf Eis zu legen. Faktisch kommt wohl auch dies einer Absage gleich.

Dieses Jahr voraussausichtlich ausgesetzt: Die HadschBild: picture-alliance/dpa/Y. Arhab

Ägypten: Imam hebt Freitagsgebete auf

Auch Ägypten hatte bereits Anfang April beschlossen: Alle öffentlichen religiösen Versammlungen während des Ramadan sind verboten. Der Imam der in der muslimischen Welt hoch angesehenen Al-Azhar-Universität, Ahmed Al-Tayeb, hatte bereits im März Freitags- und sonstige Gemeindegebete in der berühmten zur Universität gehörenden Moschee in Kairo ausgesetzt. Dafür hatte er eigens eine Fatwa, ein religiöses Rechtsgutachten erlassen, das sich auf die aktuelle Gesundheitskrise bezieht.

Auf Einsicht treffen solche Maßnahmen freilich nicht bei allen: So hatten die ägyptischen Behörden die Al-Sayeda-Zainab-Moschee, eine der wichtigsten historischen Gotteshäuser in der Altstadt von Kairo, nach handfesten Auseinandersetzungen ebenfalls geschlossen. Dort waren zahlreiche Gläubige nach dem Freitagsgebet mit anderen Bürgern aneinandergeraten, die ihnen erbost vorwarfen, durch Massengebete ohne Distanz zwischen den Teilnehmern zur Ausbreitung des Virus beizutragen. Anderswo im Lande war es anfangs sogar zu religiös aufgeladenen "Demonstrationen" vieler Menschen "gegen" das Coronavirus gekommen, gegen die die Behörden allerdings bald einschritten.

Aufhebung der Fastenpflicht legitim: Ahmed al-Tayeb, Scheich der Azhar-UniversitätBild: picture-alliance/Catholic Press Photo

Theologische Diskussionen

Längst haben in weiten Teilen der islamischen Welt auch theologische Diskussionen begonnen, ob Gläubige angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr vielleicht komplett von der Pflicht zum Fasten befreit werden könnten. Traditionell gelten solche Ausnahmen nur für einige wenige Personengruppen, etwa Kranke, Schwangere, Reisende, hochbetagte oder gebrechliche Menschen.

So erklärten Mediziner in verschiedenen Ländern öffentlich, dass das Fasten grundsätzlich den Rachenraum austrocknen lasse, was die Infektionsgefahr erhöhe. Darum solle die Fastenpflicht aufgehoben werden. Statt ihrer sollten die Gläubigen mehr als in früheren Jahren Spenden für Arme entrichten. Nahrungsmittelpakete für bedürftige Menschen – können für diesen Zweck von Gläubigen auch online, also kontaktfrei als Spende in Auftrag gegeben werden.

Das auf religiöses Recht spezialisierte Forschungskomitee der Al-Azhar-Universität hält dagegen bisher am Prinzip des Fastens fest: Das Komitee sieht Fasten so lange als religiöse Pflicht, so lange eine schädliche Wirkung im Zusammenhang mit Corona medizinisch nicht eindeutig erwiesen sei.

Marokkanischer Theologe: Diagnose entscheidend

Der marokkanische Islamwissenschaftler Abdel-Wahab al-Rafiqi sieht die Frage nach der Aufhebung der Fastenpflicht bereits geregelt: "Die Erfüllung der religiösen Pflichten gilt als Voraussetzung des Seelenheils", so al-Rafiqi gegenüber der DW. "Da aber Kranke ihre religiösen Pflichten nicht angemessen erfüllen können, sind sie von der Fastenpflicht befreit, so wie auch alle anderen, die eine Erkrankung fürchten." Der marokkanische Theologe sieht hier die medizinische Einzelfall-Diagnose als entscheidend an: "Wenn man auf Grundlage einer ärztlichen Untersuchung ein erhöhtes Erkrankungsrisiko durch Fasten annehmen muss, dann ist es auch zulässig, dieses auszusetzen." Im Grunde sei dies sogar eine Pflicht, so al-Rafiqi, denn die wichtigste Anstrengung auch für Muslime sei derzeit der Kampf gegen die Epidemie. "Das hat Vorrang vor allem anderen."

Fastenbrechen unter freiem Himmel. Szene aus Bagdad, Mai 2019Bild: picture-alliance/dpa/A. A. Mohammedaw

Zwar werde der Fastenmonat dieses Jahr ohne die sonst so bedeutsamen Gemeinschaftsrituale auskommen und sich auf Glaubensriten im häuslichen Familienkreis beschränken müssen, so al-Rafiqi. Er sieht darin auch Vorteile: "Auch wenn dies den Verlust unserer wunderbaren Rituale bedeutet, scheint mir das doch eine besondere und durchaus nützliche Erfahrung zu sein."

"Wir machen unsere Wohnzimmer zu Moscheen"

Ähnlich argumentieren muslimische Verbände in Europa. Aiman Mazyek, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, meint, die derzeitige Situation eröffne den Muslimen die Möglichkeit, sich stärker als bisher über den Heiligen Monat Ramadan bewusst zu werden. Nicht der Verzicht auf Essen und Trinken an sich spiele die Hauptrolle, sondern dessen tieferer spiritueller Sinn: "Das Fasten soll zum spirituellen Schatz des Ramadan wegweisen, dem Heiligen Monat, an dem der Koran herabgesandt worden ist, dem Monat der Barmherzigkeit, der Vergebung, dem Monat des Gebets, des Koranlesens, des innigen Gesprächs mit Gott", so Mazyek auf der Homepage des Zentralrates. Natürlich wollten die Muslime das Gebet am liebsten in der Moschee ausüben, schreibt er weiter. "Aber in Coronazeiten machen wir unsere Wohnzimmer zu Moscheen innerhalb unserer Familien, nachdem wir gemeinsam das Fasten mit ihnen gebrochen haben."

Diskussionen in den sozialen Medien

In den sozialen Medien arabischer und anderer islamisch geprägter Länder wird der diesjährige Ramadan schon seit Wochen diskutiert. Viele User äußern sich auch hier eher pragmatisch.

Sollten die religiösen Riten während des Ramadan verboten werden, wird in diesem Tweet gefragt. Nein, antwortet eine Nutzerin, aber die Gläubigen sollten während des Gebets Abstand zueinander halten, dies sei bereits bei einer Epidemie in der Frühzeit des Islam so gehandhabt worden, so die Userin. Auch in deutscher Sprache äußern sich viele Gläubige zu dem Thema.

Auch virtuelle Formen des Fastenbrechens - etwa über die Live-Funktion von Facebook, Skype oder unterschiedliche Formen von Videokonferenzen - dürften in diesem Jahr einen Durchbruch erleben, nicht nur in der islamischen Welt. In Großbritannien etwa will das "Ramadan Tent Project" (RTP) Muslime während des Fastenbrechens allabendlich im großen Stil auf digitalen Wegen zusammenbringen.

Es sei wichtig, dass Menschen das Gefühl der Zugehörigkeit teilen könnten, sagte Omar Salha, Chef des RTP, der in den Vereinigten Emiraten erscheinenden englischsprachigen Zeitung "The National". "Unsere virtuelles Fastenbrechen bietet eine Plattform, auf der sich Menschen sicher vereinen, ihre Erfahrungen austauschen und sich zusammengehörig fühlen können - und zwar zu einer Zeit, in der wir dies am dringendsten brauchen."

 

Kersten Knipp Politikredakteur mit Schwerpunkt Naher Osten und Nordafrika