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Politik

Begriff "Rasse" soll aus dem Grundgesetz

5. März 2021

Die Bundesregierung hat sich auf einen Ersatz für den Begriff "Rasse" im Grundgesetz geeinigt. Stattdessen soll künftig in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung "aus rassistischen Gründen" stehen.

Debatte über den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz
Bild: Ohde/Bildagentur-online/picture alliance

Vor dem Hintergrund der weltweiten Anti-Rassismus-Debatte gibt es in der Politik breite Zustimmung zu dem Ziel, den Begriff "Rasse" aus der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, zu streichen. Die Bundesregierung hat sich auf eine alternative Formulierung verständigt.

Derzeit heißt es dort: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Künftig soll in Artikel 3 stehen: "Niemand dürfe aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Kritiker bemängeln, dass die Verfassung mit der derzeit gültigen Formulierung die Vorstellung transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt. Dabei gilt es zu beachten, dass die Autoren des Grundgesetzes 1949 insbesondere ein deutliches Zeichen gegen den Rassenwahn der Nazis setzen wollten. Eine gut gemeinte Formulierung, die aber inzwischen als unangemessen beurteilt wird. 

Die neue Formulierung stammt von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) (Archiv)Bild: Markus Schreiber/dpa/picture-alliance

Die große Koalition hatte schon im Herbst entschieden, den Begriff "Rasse" im Grundgesetz zu ändern. Die bisherigen Formulierungsvorschläge durch das Justizministerium waren bei der Union aber auf Ablehnung gestoßen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) haben sich nun auf die neue Formulierung geeinigt. Diese sei von allen diskutierten die beste, zitiert das Magazin "Spiegel" den Innenminister. Sie geht auf einen Vorschlag Lambrechts zurück.

Änderung nur mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat 

Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Ob diese erreicht wird, ist unklar. Innen- und Rechtspolitiker von CDU und CSU befürworten laut "Spiegel" eine Formulierung, wonach niemand wegen seiner "vermeintlichen Rasse" diskriminiert werden dürfe.

Auch die Grünen sehen die nun vorgesehene Änderung kritisch. Die Formulierung könne so interpretiert werden, als sei künftig nur eine absichtliche Diskriminierung verboten, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul dem "Spiegel". Es bestehe somit die Gefahr, dass der Schutzbereich der Verfassung durch die Änderung sogar kleiner werde.

uh/qu (dpa, afp, kna)

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