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Rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Helen Whittle
21. Dezember 2025

Schwarze und muslimische Menschen werden bei der Wohnungssuche besonders stark diskriminiert - das zeigt eine Studie. Schon ein fremd klingender Name kann eine Wohnungsbesichtigung verhindern, berichten Betroffene.

Blick auf eine Hochhaus-Siedlung in der Dämmerung. Viele Wohnungen haben dunkle Fenster, einige sind hell erleuchtet
Für Menschen ohne deutschen Namen und ethnische Minderheiten ist es schwieriger, in Deutschland eine Wohnung zu finden, das zeigt eine neue StudieBild: Jochen Tack/picture alliance

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. In deutschen Städten kann es sehr schwierig sein, eine Wohnung zu finden - und besonders schwierig für Menschen, die keine weißen Deutschen sind.

Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hervor. Es ist die erste umfassende Untersuchung über die Diskriminierung rassifizierter Menschen auf dem Wohnungsmarkt. Gemeint sind Menschen aus ethnischen oder religiösen Minderheiten, die rassistisch diskriminiert werden.

Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa), Teil des DeZIM, befragte zwischen August 2024 und Januar 2025 gut 9500 Menschen in Deutschland

Schwarze und muslimische Menschen gaben an, dass sie aufgrund von Diskriminierung häufiger von Wohnungsbesichtigungen ausgeschlossen werden als nicht rassifizierte Menschen. Laut Studie lag die Wahrscheinlichkeit dafür bei 35 und 39 Prozent im Vergleich zu 11 Prozent bei Menschen aus der Mehrheitsgesellschaft.

"Frau Schneider" wird eingeladen - die Frau mit pakistanischem Namen nicht

Albtraum Wohnungssuche

04:00

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Die Forscher schickten selbst Bewerbungen auf Wohnungsanzeigen. Dabei variierten sie die Namen der vermeintlichen Bewerber, während Einkommen und Bildung gleich blieben. Die Ergebnisse zeigen, dass Bewerber mit deutsch klingenden Namen eine Chance von 22 Prozent hatten, zu einer Besichtigung eingeladen zu werden, während von den Bewerbern mit Namen, die im Nahen Osten, in der Türkei oder in Afrika verbreitet sind, nur 16 Prozent Einladungen erhielten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich mit einem ähnlichen Fall. Humaira Waseem hatte sich 2022 auf ein ganz neues Inserat für mehrere Wohnungen zur Besichtigung beworben. Der Makler sagte sofort ab, es gebe keine Termine mehr. Weil die Deutsche vermutete, dass das an ihrem pakistanischen Namen lag, bewarb sie sich nochmals als "Frau Schneider" und bekam den Besichtigungstermin. Zwei weitere Anfragen ihrer Verwandten scheiterten, zwei mit deutschen Namen waren erfolgreich. Humaira Waseem klagt auf Schadensersatz wegen Diskriminierung. Die BGH-Entscheidung wird im nächsten Jahr erwartet.

Drei Bewerbungen pro Tag - immer noch keine Wohnung

Belphine Okoth kam 2023 aus Kenia nach Deutschland, um ihr Postgraduiertenstudium zu absolvieren. Sie sucht seit fünf Monaten nach einer Wohnung in Bonn. Sie sagt, sie habe sich bei zahlreichen Immobilienportalen angemeldet und verschicke durchschnittlich drei Bewerbungen pro Tag.

"Ich achte darauf, meine Bewerbungen auf Deutsch zu verschicken und habe kein Foto in meinem Profil. Wenn die Vermieter mich dann sehen, denken Sie vielleicht: 'Oh, vielleicht nicht ganz das, was ich erwartet habe'", sagt sie der DW.

"Ich kann nicht eindeutig sagen, dass es ein Problem der Hautfarbe ist - ich versuche, es nicht so zu sehen, sonst würde ich mich sehr schlecht fühlen. Wenn ich es nur auf die Hautfarbe zurückführen würde, hätte ich das Gefühl, keine Chance zu haben."

Nach ihrem Abschluss zog Okoth aus dem Studentenwohnheim aus und lebt nun inoffiziell in Untermiete. Keine Seltenheit: Der DeZIM-Bericht stellt fest, dass Menschen in Deutschland mit einem anderen ethnischem Hintergrund häufiger in prekären Mietverhältnissen leben: 12 Prozent von ihnen hatten befristete Mietverträge, verglichen mit drei Prozent in der Mehrheitsgesellschaft.

"Der Wohnungsmarkt ist völlig von Rassismus vergiftet. Man kann mit allen möglichen Schwarzen sprechen, und sie werden einem sehr ähnliche Geschichten erzählen“, sagte Tahir Della, Sprecher der Initiative "Schwarze Menschen in Deutschland", einer in Berlin ansässigen Interessenvertretung für Schwarze in Deutschland.

Vermieter gäben selten zu, dass sie einen Bewerber aufgrund seiner Hautfarbe ablehnen, da dies gegen das Gesetz verstößt, so Della. Allerdings sei es üblich, dass Schwarze mit deutsch klingenden Namen zu Besichtigungen eingeladen werden, um dort zu erfahren, dass die Wohnung bereits vermietet sei.

"In Berlin findet man eine Wohnung nur über persönliche Kontakte. Das gilt für alle, nicht nur für Menschen mit anderer Hautfarbe oder Einwanderer, aber natürlich ist die Hautfarbe meiner persönlichen Erfahrung nach ein Kriterium für die Ablehnung“, sagt er der DW.

Schwarzen Menschen mit deutsch klingenden Namen würde oft gesagt, die Wohnung sei bereits vergeben, sagt Tahir Della von der Initiative "Schwarze Menschen in Deutschland"Bild: Felix Zahn/dpa/picture alliance

Auch hinter Beschwerden der Nachbarn kann Diskriminierung stecken

Alexander Thom arbeitet für "Fair mieten, Fair wohnen", eine Fachberatungsstelle für Fälle von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt - die einzige ihrer Art in Deutschland.

Er sagt, der Bericht spiegele viel von dem wider, was er und seine Kollegen in ihrer Arbeit erleben. Diskriminierung zeige sich besonders stark in Konflikten zwischen Nachbarn, die oft noch verletzender seien als eine Abweisung bei der Wohnungssuche.

"Diskriminierung fängt an bei der Abrechnung von Nebenkosten oder der Höhe der Miete", sagt er der DW. "Heute sehen wir häufiger, dass Dinge, die auf den ersten Blick wie typische Nachbarschaftskonflikte erscheinen, sich als sehr konkrete Fälle von Diskriminierung herausstellen."

Thom berichtet, wie typischerweise alleinerziehende schwarze Mütter von Nachbarn angegriffen oder bei der Hausverwaltung gemeldet werden, weil ihre Kinder angeblich "zu laut" sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Verwaltungsgesellschaften die Mieter verwarnen, ohne Beweise zu überprüfen. Wenn diese Fälle aber untersucht würden, stelle sich oft heraus, dass keine Regeln verletzt wurden: Protokolle über die angebliche "Lärmbelästigung" der Nachbarn erwiesen sich als ungenau oder gefälscht.

David (Name geändert), ein Afroamerikaner, der eingebürgerter deutscher Staatsbürger ist, lebt seit mehr als einem Jahrzehnt in Deutschland und spricht fließend Deutsch. Seit Jahren führt er ein Gerichtsverfahren gegen seinen Vermieter wegen unterlassener Reparaturen. Er hat mehrere Räumungsbescheide erhalten, die von den Gerichten für ungültig erklärt wurden. Der Vermieter hat auch versucht, die Nebenkosten, die Teil der Gesamtmiete sind, zu erhöhen, David hat auch dies erfolgreich vor Gericht angefochten.

"Ich denke, und einige meiner Freunde denken das auch, dass er es nicht gewagt hätte, sich so unverschämt zu verhalten, wenn ich ein weißer Deutscher gewesen wäre“, sagt er der DW. "Warum hat er keine Angst vor strafrechtlicher Verfolgung? Weil er offensichtlich denkt, dass es sich nur um einen Schwarzen handelt und er machen kann, was er will."

Rassismus führt zu kleineren, teureren und schlechteren Wohnungen

Die DeZIM-Studie deckt auch Ungleichheiten beim Standard, den Kosten und der Größe von Wohnraum auf. Sie zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, in einer Wohnung mit Mängeln zu leben, bei Menschen aus ethnischen Minderheiten bei etwa 57 Prozent liegt, verglichen mit 48 Prozent bei Menschen, die nicht rassistisch diskriminiert werden.

Angehörige von Minderheiten sind wegen der Lage ihrer Wohnung häufiger einer höheren Umweltverschmutzung ausgesetzt. Außerdem leben sie tendenziell in deutlich beengteren Verhältnissen mit einer durchschnittlichen Wohnfläche von 47 Quadratmetern und 1,3 Zimmern pro Person, verglichen mit 69 Quadratmetern und 1,9 Zimmern für nicht diskriminierte Menschen.

"Wir suchen eine Wohnung" - viele Menschen konkurrieren in Großstädten wie Berlin um den knappen WohnraumBild: Frank Sorge/IMAGO

Thom sagt, eine Möglichkeit, rassistische Diskriminierung zu bekämpfen, bestehe darin, regulatorische Lücken zu schließen, wie beispielsweise die Ausnahme bestimmter Vermieter vom Antidiskriminierungsgesetz.

Noa K. Ha, wissenschaftliche Direktorin von DeZIM, fordert ebenfalls eine Verschärfung des Antidiskriminierungsgesetzes und die Bereitstellung von mehr bezahlbarem Sozialwohnraum.

"Seit den 1970er Jahren haben wir eine Liberalisierung des Wohnungsmarktes erlebt. Das macht es für benachteiligte Menschen schwieriger, eine Wohnung zu finden“, sagt Ha der DW. Auch Einwanderer der zweiten Generation hätten schlechtere Chancen auf dem Wohnungsmarkt - da gehe es nicht um Sprachkenntnisse oder die Orientierung in einem fremden System.

"Ich denke, hier sind die Zivilgesellschaft und Antidiskriminierungsberatungsstellen gefragt", sagt Ha. "Berlin ist die einzige Stadt in Deutschland, die eine spezielle Beratungsstelle für Menschen hat, die auf dem Wohnungsmarkt rassistisch diskriminiert werden."

Dieser Artikel wurde aus dem Englischen adaptiert.

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