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Razzien bei UBS-Kunden

12. November 2012

Die Schweizer Bank UBS ist ins Visier der Ermittler geraten. Unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung wurden bundesweite Razzien angestoßen. Ist das der Auftakt einer großflächigen Fahndungsaktion?

Das Logo der Schweizer Bank UBS in Zurich in der Schweiz (Foto: AP/dapd)
Bild: dapd

Einige Kunden der Schweizer Bank könnten es bald mit der Justiz zu tun bekommen: Steuerfahnder haben am Montag bundesweit Firmen und Privathäuser von deutschen Kunden durchsucht. Betroffen seien mehrere hundert Verdächtige, die Steuern hinterzogen haben könnten, sagte der Bochumer Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek. Die Bochumer Behörde hat eine Schwerpunktabteilung für überörtliche Wirtschaftsstrafsachen. Entsprechende Informationen zu den Razzien kamen zuvor bereits von der "Bild"-Zeitung.

Steuer-CD liefert die Daten

Grundlage für die Razzien ist nach Informationen der "Bild" eine Steuer-CD, die das Finanzministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen vor drei Monaten über Fahnder angekauft hatte. Darauf befinden sich laut "Bild" neben Kontodaten auch Informationen zu Stiftungen, mit denen Deutsche in der Schweiz Steuern hinterzogen haben sollen. Die "erste bundesweit angelegte Durchsuchung" laufe, sagte der Bochumer Oberstaatsanwalt Norbert Salamon. Weitere Aktionen könnten folgen. Von der UBS war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Das Finanzministerium in Düsseldorf hatte erklärt, seit 2010 seien insgesamt sechs CDs aus der Schweiz mit den Daten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft worden. Die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf stellt sich gegen das von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz.

Schwierige Zeiten für Steuerhinterzieher

Im September passte das Schweizer Parlament das Steueramtshilfegesetz an einen neuen OECD-Standard an. Demnach wird die Schweiz bei Verdacht auf Steuerhinterziehung nicht mehr nur in namentlich bekannten Einzelfällen Amtshilfe leisten, sondern auch für ganze Gruppen, die durch bestimmte Verhaltensmerkmale definiert werden. Ab wann das neue Gesetz gelten soll, steht allerdings noch nicht fest. Es könnte rückwirkend zum Juli 2012 in Kraft gesetzt werden, was die Verschiebung von Schwarzgeld in andere Länder entschärfen würde. "Das wäre juristisch möglich", hieß es in Schweizer Regierungskreisen. Das sogenannte Abschleichen zur Umgehung von Steuerabkommen könnte unter Umständen als Merkmal für eine Gruppenanfrage genügen.

rbr/hp (dpa/rtr/Bild)

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