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Rechtsbeistand durch ausländische Anwälte in Rumänien

28. Juni 2002

– Sie müssen eingestuft und behandelt werden wie ihre einheimischen Kollegen

Bukarest, 28.6.2002, ADZ, deutsch

Die ausländischen Anwälte haben künftig das Recht, ihren Beruf in Rumänien auszuüben, allerdings in einer der Organisationsformen, die dafür vorgesehen sind. Dem hat der Senat zugestimmt, indem er das Gesetz über die Ausübung des Advokaten-Berufs abänderte und ergänzte, schreibt "Curierul National". Dabei wird ein europäisches Abkommen berücksichtigt, das zwischen Rumänien einerseits und der Europäischen Gemeinschaft getroffen und von Rumänien bereits 1993 ratifiziert wurde. Die ausländischen Anwälte, die Rechtsbeistand in Rumänien leisten, müssen ebenso eingestuft und behandelt werden wie die einheimischen. (fp)