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Rechtslage: Militärschlag ohne UN-Mandat

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Arsenopoulos, Miltiades30. August 2013

Der mutmaßliche Giftgasangriff im Umland von Damaskus wäre ein Kriegsverbrechen und damit unvereinbar mit der Charta der Vereinten Nationen. Die Befürworter einer Militärintervention ohne die Zustimmung des Sicherheitrates berufen sich im Fall Syriens auf die sogenannte Schutzverantwortung der UNO. Diese soll die Einhaltung der Menschrechte überall garantieren.