Der IGH in Den Haag
8. September 2008Seit dem 18. April 1946 als er seine Arbeit aufnahm, ist der Internationale Gerichtshof (IGH) Rechtsprecher zwischen den Staaten der Welt. Seine Ursprünge liegen aber noch weiter zurück. 1899 fand auf Initiative des russischen Zaren Nikolaus I. und der damals 19-jährigen niederländischen Königin Wilhelmina in Den Haag eine Friedenskonferenz statt. Auf der Konferenz wurden die bis heute noch geltenden Regeln des Kriegsrechts festgelegt. Sie führte zur Errichtung des Internationalen Schiedsgerichtshofs im Jahre 1900, der zwei Jahre später seine Arbeit begann.
IGH einziges Hauptorgan der UN außerhalb New Yorks
Der Schiedsgerichtshof war der Vorläufer des 1922 ins Leben gerufenen Hofs für Internationale Gerechtigkeit, der schließlich 1946 von dem Internationalen Gerichtshof der UN abgelöst wurde. Von den sechs Hauptorganen der UN – Generalversammlung, Sicherheitsrat, Sekretariat, Wirtschaft- und Sozialrat, Treuhandrat und IGH - ist der Gerichtshof das einzige, das seinen Sitz nicht in New York hat.
Nicht zu verwechseln ist der IGH mit anderen internationalen Gerichtshöfen, die ebenfalls in Den Haag angesiedelt sind. Neben dem IGH sind nämlich auch seit Juli 2002 der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) und das Kriegsverbrecher-Tribunal für Ex-Jugoslawien (ICTY) der UN in Den Haag.
Nur Staaten können vor dem IGH klagen
Zuständig ist der IGH für alle Streitigkeiten zwischen den 192 UN-Staaten und den Staaten, die zwar nicht der UN angehören, das IGH-Statut aber ratifiziert haben. Anders als zum Beispiel bei dem Internationalen Strafgerichtshof können jedoch keine Einzelpersonen oder internationale Organisationen vor dem IGH klagen oder angeklagt werden. Parteien in einem Rechtsstreit können immer nur Staaten sein. Neben seiner judikativen Funktion ist der IGH, der im Den Haager Friedenspalast seinen Sitz hat, außerdem auch für die Erstellung von völkerrechtlichen Rechtsgutachten zuständig. Insgesamt hat das Gericht in seinem über 60-jährigen Bestehen 100 Urteile gefällt und 25 Rechtsgutachten erstellt, die sich thematisch von territorialen Streitigkeiten bis hin zum Völkermord erstreckten.
Das Gericht, dessen offizielle Sprachen Englisch und Französisch sind, setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die alle zwingend unterschiedliche Nationalitäten haben müssen. Im Drei-Jahres-Takt werden ein Drittel der Richter von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat für jeweils neun Jahre neu ernannt. Die Richter wiederum wählen alle drei Jahre einen Präsidenten und Vizepräsidenten. Zurzeit hat die Britin Rosalyn Higgins den Vorsitz über den IGH. Deutschland ist momentan durch den 67-jährigen Bruno Simma vertreten.
Urteile des IGHs sind endgültig
Das Problem bei der Rechtsprechung des IGH ist jedoch, dass alle am Streit beteiligten Staaten vorher ihr Einverständnis erklärt haben müssen, dass der IGH eingeschaltet wird, damit das Urteil der UN-Richter auch wirklich bindend ist. Die Urteile sind jedoch endgültig und können nicht angefochten werden, wenn sie einmal ergangen sind. Der Gerichtshof hat aber kein ausführendes Organ, das die Einhaltung der Urteile erzwingen könnte, sondern ist auf die Mithilfe der jeweiligen Staaten angewiesen. Wenn ein Staat trotzdem einen anderen anklagt, ohne dass dieser auch sein Einverständnis erklärt, kann das Gericht zwar einen Schiedsspruch erlassen, der zhieht jedoch keine direkten Folgen nach sich. Dazu müsste der UN-Sicherheitsrat erst eine Resolution erlassen.