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Referendum in Irland

7. März 2002

Die Iren entscheiden per Volksentscheid über eine Verschärfung der Abtreibungsgesetzgebung.

Bild: AP

Das Gesetz, das Abtreibungen im katholischen Irland verbietet, ist schon mehr als 140 Jahre alt. Um eines der letzten Schlupflöcher zu schließen, will die Mitte-Rechts-Regierung den Schwangerschaftsabbruch nun auch nach einer Vergewaltigung kategorisch verbieten. Auch wenn die Mehrheit auf der Insel Abtreibungen grundsätzlich ablehnt, sagen Umfragen eine knappe Entscheidung voraus. Vor einer weiteren Verschärfung des ohnehin restriktiven Rechts schrecken viele zurück.

Pro & Contra

Unterstützt wird die Regierungspartei Fianna Fail vom Koalitionspartner, den "Progressiven Demokraten", sowie den katholischen Bischöfen. Dazu kommen unterschiedliche Interessengruppen. Dagegen stehen vor allem die Partei Fine Gael sowie die Labour-Partei. Ärzteschaft und Psychologen gelten in der Frage als gespalten. Nach letzten Umfragen zeichnet sich eine Mehrheit der Gegner einer Gesetzesänderung ab.

Geschichte eines Verbotes

Das Abtreibungsverbot aus dem Jahr 1861 wurde in einem Referendum 1983 bekräftigt und sogar in der Verfassung festgeschrieben. Dieses strikte Verbot wurde in mehreren gekoppelten Abstimmungen 1992 relativiert. Die jetzige, sehr komplexe Regierungsvorlage für das Referendum zielt auf ein Zurück zur Regelung von 1983.

Bei Ablehnung "keine Eile"

Premierminister Bertie Ahern warnte die Iren vor einer Ablehnung der Reform. Ein Nein würde einer kommenden Regierung Tür und Tor für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts öffnen. Auf der letzten Pressekonferenz seiner Partei vor der Abstimmung kündigte er an, im Falle einer Ablehnung werde er bei entsprechenden Gesetzesänderungen "keine Eile" haben.

Im katholischen Irland ist ein Schwangerschaftsabbruch bislang nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter bedroht ist. Nach der Volksabstimmung von 1992 sind Frauen zudem berechtigt, sich Informationen über Abtreibungskliniken zu verschaffen und für einen Abbruch ins Ausland zu reisen. Davon machen laut Schätzungen jährlich mindestens 7.000 Irinnen Gebrauch.

Der Fall X

Über die komplizierte Gesetzgebung hinaus steckt Irland seit dem so genannten Fall X verfassungsrechtlich in einer Zwickmühle: Nach einer Vergewaltigung war einem 14-jährigen Mädchen 1992 per Gerichtsbeschluss die Reise zur Abtreibung nach England untersagt worden. Der Supreme Court, das irische Verfassungsgericht, hob dieses Reiseverbot später unter Verweis auf Selbstmorddrohungen des Mädchens auf – und gestattete so indirekt gegen geltendes Recht die Abtreibung. Dieses Grundsatzurteil floss auch in das Referendum von 1992 ein. Die so genannte Selbstmord-Indikation soll nun wieder ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine bis zu zwölfjährige Freiheitsstrafe für illegale Schwangerschaftsabbrüche vor. Als Abtreibung wird die "Zerstörung von ungeborenem Leben nach der Einnistung in der Gebärmutter" definiert. (pf)