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Reformvorschläge für die UN

2. Dezember 2004

Die Vereinten Nationen (UN) wollen sich reformieren. Dazu gehört auch eine Erweiterung des UN-Sicherheitsrates. Zwei Modelle stehen laut einer Kommissionsempfehlung vom 2. Dezember 2004 zur Diskussion. Ein Überblick.

Indien, Japan, Brasilien und Deutschland wollen einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat

Eine Reformkommission überreichte am Mittwoch (2.12.2004) in New York ihren Bericht zur Reform der Vereinten Nationen (UN) an UN-Generalsekretär Kofi Annan. Die Kommission schlägt zwei Modelle darin unter anderem die Vergrößerung des Sicherheitsrates vor, die zwar beide die Erweiterung des Gremiums von derzeit 15 auf 24 Mitglieder vorsehen. Nur eines der Modelle enthält allerdings neue ständige Sitze. Nach dem anderen Modell soll lediglich die Zahl der nicht-ständigen Mitglieder im obersten UN-Gremium erhöht werden.

Bisherige Zusammensetzung des Sicherheitsrates

Die derzeitige Konstellation des Rates spiegelt noch die Mächteverhältnisse nach Ende des Zweiten Weltkriegs wider und gilt deshalb weithin als veraltet. Die damaligen fünf Siegermächte China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA sind die permanenten Mitglieder des Rats und haben ein Veto-Recht. Die übrigen zehn Mitglieder werden von der Vollversammlung für jeweils zwei Jahre in den Rat gewählt und haben kein Veto-Recht.

Zwei Modelle

Modell 1 der Reformkommission sieht nun sechs weitere ständige und drei neue nicht-ständige Mitgliedsländer für den Sicherheitsrat vor. Im Gegensatz zu den bisherigen permanenten Staaten würden die sechs neuen jedoch kein Veto-Recht erhalten. Es gäbe dann im Sicherheitsrat drei Klassen von Mitgliedsländern: Fünf ständige Staatenvertreter mit Veto-Recht, sechs ständige ohne sowie 13 nicht-ständige Vertreter ohne Veto-Recht.

Modell 2 beinhaltet ebenfalls eine Vergrößerung des Gremiums, allerdings um neun nicht-ständige Mitglieder. Von den dann 19 Temporären - alle ohne Veto-Recht - werden acht für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die anderen elf sollen dem Rat weiterhin für zwei Jahre angehören. Auch hier ist ein Drei-Klassen-Modell vorgesehen mit fünf ständigen Mitgliedern inklusive Veto-Recht, acht nicht-ständigen Mitgliedern für vier und elf Mitglieder für zwei Jahre.

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für die Aufnahme eines Landes als neues ständiges Ratsmitglied (Modell 1) oder als nicht-ständiges Mitglied für vier Jahre (Modell 2) sollen laut UN-Kommission die finanziellen, militärischen und sonstigen Beiträge des Staates sein.

Regionalgruppen

Zur Auswahl der Länder für den Rat sollen die 191 UN-Mitgliedsstaaten in vier Regionalgruppen aufgeteilt werden: Afrika, Amerika, Asien und Europa. Jede der Gruppen soll zukünftig im Rat mit sechs Ländern vertreten sein. Nach Modell 1 könnte dies für die Gruppe Europa bedeuten, dass es neben den bisherigen Ratsmitgliedern Frankreich, Großbritannien und Russland einen weiteren ständigen Sitz sowie zwei wechselnde Plätze bekommt. Laut Modell 2 wäre es für Europa denkbar, neben den drei europäischen Veto-Mächten noch einen Sitz für vier Jahre und zwei für zwei Jahre zu bekommen. Ähnlich würde das für die anderen vier Regionalgruppen vor sich gehen, die genaue Verteilung ist aber für die beiden möglichen Modelle noch nicht festgelegt.

Vier Verbündete

Kandidatenländer für den Rat nennt der UN-Kommissionsbericht nicht. Doch machen sich die vier Verbündeten Deutschland, Indien, Brasilien und Japan Hoffnung auf einen der neuen ständigen Sitze oder einen der Vier-Jahres-Sitze. Auch zwei afrikanische Länder würden hinzukommen. (kap)