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Politik

Regierung drückt beim Klimaschutz aufs Gas

30. April 2021

Jetzt soll alles ganz schnell gehen: Kernforderungen des Karlsruher Urteils sollen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Kritiker sind irritiert.

Symbolbild Stau in Deutschland Berlin
Bisher sind konkrete Reduktionsziele für einzelne Bereiche wie den Verkehr nur bis 2030 festgeschriebenBild: picture-alliance/dpa

Die Bundesregierung will noch vor der Bundestagswahl Ende September das Klimaschutzgesetz nachbessern. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hierzu als "wegweisend", sagte ihr Sprecher Steffen Seibert. Die Koalition werde "alles dafür tun", noch in dieser Legislaturperiode die Kernforderungen der Karlsruher Richter umzusetzen. Ähnlich hatte sich zuvor Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geäußert.

Umweltministerin Svenja Schulze hatte am Donnerstag ihre Bereitschaft erklärt, Gesetzesänderungen vorzulegen. Die SPD-Politikerin fügte hinzu, sie sei gespannt, "ob die Union da mitgeht". Dem Koalitionspartner CDU/CSU gab sie die Schuld daran, dass keine ehrgeizigeren Ziele im bestehenden Gesetz formuliert wurden: "Es war nicht möglich, ein Ziel für 2040 mit der Union umzusetzen."

"Peinliche Scheinheiligkeit"

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte im Deutschlandfunk, er sehe nur ein extrem enges Zeitfenster, um noch vor der Wahl Konsequenzen zu ziehen. "Aber wenn es gelänge, in den nächsten zwei, maximal drei Wochen zu einer Einigung zu kommen, die im Parlament breit getragen wird, dann hielte ich ein solches Vorhaben für aussichtsreich."

Macht die Union für die Niederlage in Karlsruhe verantwortlich: Umweltministerin Svenja Schulze (Archivbild)Bild: Dorothée Barth/dpa/picture alliance

Teile der Opposition zeigten sich befremdet. Die klimapolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Badum, sagte der "Augsburger Allgemeinen", es sei "schon irritierend, dass plötzlich das halbe Bundeskabinett dieses Urteil begrüßt, in dem ihr eigenes Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig kritisiert wird". Diese "Scheinheiligkeit" sei "peinlich".

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass im deutschen Klimaschutzgesetz ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emmissionen ab 2031 fehlen. Die Regelung sei teilweise verfassungswidrig, da gravierende Lasten ins kommende Jahrzehnt verschoben würden. Dieses Vorgehen verletze Freiheitsrechte der jüngeren Generation. Für Änderungen gaben die Richter dem Gesetzgeber bis Ende 2022 Zeit.

jj/kle (dpa, afp, rtr)

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