Regierung macht Druck bei Etat
13. März 2013Die Bundesregierung zieht das Tempo bei der Sanierung des Bundeshaushalts an. Das Kabinett zurrt die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2014 und die Finanzplanung bis 2017 fest. Vorgesehen ist, dass der Bund im kommenden Jahr 6,4 Milliarden Euro neue Schulden macht. Das wäre die niedrigste Netto-Kreditaufnahme seit 40 Jahren. Ein Jahr später soll der Bund sogar ohne neue Kredite auskommen. In den Folgejahren sind Haushaltsüberschüsse geplant, mit denen erstmals der auf 1,3 Billionen Euro angewachsene Schuldenberg getilgt werden könnte.
Insgesamt will die Bundesregierung im kommenden Jahr 296,9 Milliarden Euro ausgeben, wie aus Unterlagen des Finanzministeriums hervorgeht. Das wären 1,7 Prozent weniger als in diesem Jahr. Größter Ausgabenposten ist der Etat des Arbeitsministeriums, danach folgt der Schuldendienst für Kredite.
Verabschiedung erst nach Bundestagswahl
Der Eckwertebeschluss dient als Leitplanke für die weitere Aufstellung des Bundesetats, in dem alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes aufgelistet werden. Der Haushalt 2014 wird aber erst vom neuen Bundestag nach der Wahl im Herbst verabschiedet. Das Kabinett hat seinen Beschluss um eine Woche vorgezogen, weil die Regierung beim EU-Gipfel in dieser Woche mit den Zahlen zum schnelleren Schulden- und Defizitabbau punkten will.
Das Bundeskabinett beschloss auch einen Gesetzentwurf, mit dem Verbraucher künftig besser vor "Abzocke» am Telefon und im Internet geschützt werden sollen. Vorgesehen ist darin unter anderem, dass die Höhe der Abmahnungen von Verbrauchern durch Anwaltskanzleien bei Urheberrechtsverletzungen im Internet künftig gedeckelt wird. Bei einer ersten Abmahnung - etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik im Internet - soll demnach künftig ein Höchstbetrag von 155,30 Euro gelten.
Hohe Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe
Das Gesetz soll verhindern, dass sich Anwaltskanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht ein Geschäft aufbauen. Vorgesehen in dem Gesetz ist aber auch ein besserer Schutz von Verbrauchern vor unlauterer Telefonwerbung. Verbraucher sollen künftig die Teilnahme an Gewinnspielen schriftlich bestätigen müssen. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher Gewinnspielverträge eingehen, ohne die finanziellen Folgen überblicken zu können. Einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zufolge wurden rund 4,3 Millionen Deutsche im Alter ab 14 Jahren bereits einmal abgemahnt.
Zudem sollen künftig für unerlaubte Werbeanrufe Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden dürfen, wie Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) mitteilte. Bisher galt hier eine Obergrenze von 50.000 Euro.
sti/ml (dpa, rtr)