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Politik

Selektorenliste nicht an NSA-Ausschuss

15. November 2016

Mit diesem Beschluss hat das Verfassungsgericht Klagen von Linkspartei und Grünen abgebügelt. Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter vor allem auf die Geheimhaltungsinteressen von US- und Bundesregierung.

Aus Gründen der Geheimhaltungspflicht wurden Seiten der Anklageschrift geschwärzt (Foto: DW/M. Fürstenau)
Aus Gründen der Geheimhaltungspflicht wurden Seiten der Anklageschrift geschwärztBild: DW/M. Fürstenau

Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der umstrittenen geheimdienstlichen Selektorenlisten durch die Bundesregierung. Die Listen berührten das Geheimhaltungsinteresse der USA und unterlägen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Geklagt hatten die Bundestagsfraktionen von Linkspartei und Grünen sowie die Obleute dieser beiden Parteien im NSA-Untersuchungsausschusses, Martina Renner und Konstantin von Notz. "Eine Herausgabe unter Missachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der USA würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen", erklärte das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung. "Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse."

Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen als Suchmerkmale 

Die Selektorenlisten verzeichnen jene Suchbegriffe, mit denen der Bundesnachrichtendienst im Auftrag des US-Geheimdiensts NSA Datenströme auf potenziell wichtige Informationen durchkämmte. Zu den Suchmerkmalen gehören unter anderen Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, die der NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll - eigentlich für den Anti-Terror-Kampf. In der NSA-Affäre kam aber ans Licht, dass die Amerikaner auch europäische Politiker und Firmen im Visier hatten. Zehntausende heikle Selektoren sortierte der BND nachträglich aus. Welche das waren, ergibt sich aus der Liste. Im Kanzleramt liegt das Dokument in gedruckter Form vor. Dem im März 2014 eingesetzten Untersuchungsausschuss verweigerte die Regierung aber die Einsicht. 

Stattdessen wurde mit Koalitionsmehrheit der Verwaltungsrichter Kurt Graulich als "Vertrauensperson" bestellt. Dieser wertete die Liste aus und unterrichtete anschließend den Untersuchungsausschuss. Aus dem Karlsruher Beschluss geht hervor, dass die Verfassungsrichter durch dieses Vorgehen das Recht des Ausschusses auf Vorlage nicht erfüllt sehen. Sie halten der Bundesregierung aber zugute, dass diese Auskünfte erteilt hat. Die Kenntnis der Selektoren sei "eher von allgemeinem politischen Interesse" und "nicht in einem Maße zentral, um gegenüber den Belangen des Staatswohls und der Funktionsfähigkeit der Regierung Vorrang zu beanspruchen".

Enttäuschte Obleute: Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne)Bild: picture-alliance/dpa

Grüne und Linke sauer, CDU zufrieden

Die Kläger reagierten enttäuscht. "Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben", sagte der Grünen-Obmann von Notz. Linken-Obfrau Renner ergänzte, die Entscheidung signalisiere, "dass die Geheimdienste weiter machen können, was sie wollen, ungestört von parlamentarischer Kontrolle". Der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) begrüßte hingegen die Entscheidung: "Es gibt Dinge, die geheim bleiben müssen. Sonst können die Geheimdienste nicht arbeiten." 

sti/as (afp, dpa)

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