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Rekord bei Anfragen wegen Diskriminierung in Deutschland

2. Juni 2026

Zu wenig Rechte, zu wenig Geld für den Schutz vor Diskriminierungen. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kritisiert die Reformpläne der Bundesregierung.

Ferda Ataman (rechts) und Eva Andrades stehen vor der typischen blauen Wand der Bundespressekonferenz und halten den Jahresbericht 2025 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Händen. Man erkennt groß die Jahreszahl.
Ferda Ataman (r.) stellte den Jahresbericht mit Eva Andrades vor, der Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd)Bild: dts Nachrichtenagentur GmbH/dts-Agentur/picture alliance

So viele Menschen wie nie zuvor haben sich im Jahr 2025 nach Diskriminierungserfahrungen für eine Beratung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, fordert bessere rechtliche Möglichkeiten für Betroffene und mehr Hilfsangebote.

Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Minderheiten. Ataman betonte bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025: "Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens Diskriminierung erfahren." Ihr gehe es um den notwendigen Schutz "für alle Menschen in Deutschland".

Laut dem Bericht erreichten im vorigen Jahr 13067 Beratungsanfragen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das sind 1662 mehr als im Jahr 2024 und über dreimal so viele wie 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie.

Diskriminierung trifft Millionen Menschen in Deutschland

Für Ataman ist diese Zahl so etwas wie die sichtbare Spitze eines Eisbergs. Sie verweist auf Erkenntnisse des umfassenden "Sozio-ökonomischen Panels" (SOEP), die vor wenigen Monaten vorgestellt wurden. Demnach berichteten mehr als 13 Prozent aller Menschen in Deutschland davon, während der vergangenen zwölf Monate Diskriminierung erfahren zu haben. Hochgerechnet sind das etwa neun Millionen Menschen.

Nur ein Bruchteil der Betroffenen meldet sich demnach bei der vor 20 Jahren eingerichteten Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie wurde installiert als Konsequenz aus dem 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG soll unterschiedlichste Benachteiligungen verhindern und beseitigen, wie es auch im Grundgesetz, der deutschen Verfassung, verankert ist.

Das mit Abstand häufigste Diskriminierungs-Merkmal, das den Beratungsanfragen bei der Ataman-Behörde zugrunde liegt, ist die Erfahrung von Rassismus, die Diskriminierung wegen der (wahrgenommenen) ethnischen Herkunft. Die 4571 Meldungen entsprechen 43 Prozent aller Anfragen. Bemerkenswert ist, dass der prozentuale Anteil ähnlich hoch bleibt wie in den beiden Vorjahren.

Ähnliches gilt für die nächsthäufigsten Erfahrungen, die bei Beratungsanfragen vorgebracht wurden. Behinderungen oder chronische Krankheiten wurden 2025 in rund 28 Prozent der Beratungs-Gesuche als Diskriminierungsgrund genannt, etwas mehr als in den Vorjahren. Die Themen Geschlecht oder geschlechtliche Identität nannten Ratsuchende 2025 in rund 22 Prozent der Fälle, der Anteil war kaum kleiner als in den Vorjahren.

Start-Up-Gründerin: Als Schwarze Frau mit Rassismus und Sexismus konfrontiert

Was rassistische Diskriminierung konkret heißt, schildert im Jahresbericht Deborah Choi, Gründerin von Start-Ups und Geschäftsführerin eines Unternehmens. Die gebürtige Nigerianerin ist in den USA aufgewachsen und lebt heute in Berlin.

"Als Schwarze Frau bin ich regelmäßig mit Rassismus und Sexismus konfrontiert - egal, ob ich Start-Ups aufbaue oder einfach nur durch Berlin laufe", sagt sie. Für sie sei Rassismus aber "kein spezifisch deutsches Problem, sondern ein globales". Ihre Erfahrung: "Viele müssen deutlich mehr leisten, um überhaupt vergleichbare Chancen zu bekommen." 

Deborah Choi, Geschäftsführerin von FounderlandBild: Katja Hentschel

Ferda Ataman ist eine unabhängige Bundesbeauftragte. Das heißt: Die studierte Politikwissenschaftlerin ist nicht von der Bundesregierung abhängig und kann auch nicht vom Kanzler entlassen werden. Sie wurde im Sommer 2022 vom Bundestag für fünf Jahre gewählt. Der Vorschlag kam von der damaligen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP.

Ausgesprochen deutlich kritisiert Ataman die von der jetzigen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachte Reform des Gleichbehandlungsgesetzes von 2006. Es ist die erste grundlegende Novellierung des Gesetzes, das vor 20 Jahren eine Koalition aus CDU/CSU und SPD weniger aus eigenem Antrieb, sondern als Verpflichtung aus der vorherigen rot-grünen Regierungszeit umsetzen musste.

Deutschland spart beim Kampf gegen Diskriminierung

Ataman kritisiert den bisherigen Rahmen für ihre Arbeit und die nach ihrer Überzeugung - auch finanziell - viel zu begrenzten Möglichkeiten. Alle anderen Länder in Europa investierten stärker in den Schutz vor Diskriminierung als Deutschland. Ataman verweist als Beispiel auf Belgien. Das Land stecke einen Euro pro Bewohner in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle, rund zehn Millionen Euro insgesamt. Deutschland habe zuletzt 10,4 Millionen Euro bereitgestellt - bei mehr als 83 Millionen Einwohnern.

Humaira Waseem klagte auf Schadensersatz: Mit ihrem pakistanischen Namen bekam sie 2022 von einem Makler keinen Termin für eine Wohnungsbesichtigung, unter einem deutschem Namen schon. Der Bundesgerichtshof gab ihr Recht.Bild: Philipp von Ditfurth/dpa/picture alliance

Aber inhaltliche Forderungen sind Ataman noch wichtiger als die finanzielle Frage. Zentral sei für sie, dass Deutschland die Frist verlängert, in der sich jemand juristisch gegen Diskriminierung wehren könne. Bislang seien dies in Deutschland zwei Monate, nach den Plänen der jetzigen Bundesregierung sollen es künftig vier Monate sein. Ataman sagte, EU-Länder ließen dafür Betroffenen zwischen drei und fünf Jahren Zeit. Erst mit genügend Zeit sei eine gründliche Beratung und die Prüfung einer Klage möglich.

Ferda Ataman fordert: Diskriminierung durch staatliche Stellen mit erfassen

Schließlich plädiert sie für ein Nachdenken darüber, was geschehen solle, "wenn nicht der Mensch, sondern ein Computer-Programm diskriminiert, also eine KI oder der Algorithmus".

Und: Bislang können Betroffene - festgeschrieben seit 2006 - nicht gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen klagen. "Der Staat kann sich da nicht ausnehmen", betont Ataman. Auch bei einer Herabsetzung durch staatliche Stellen, Behörden oder Mitarbeiter müsse eine Klage möglich werden.

Seit knapp 20 Jahren im Duden, aber nicht im Alltag durchgesetzt: das AntidiskrimierungsgesetzBild: Frank May/picture alliance

Ataman hofft darauf, dass während des bald startenden parlamentarischen Verfahrens der Bundestag deutliche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornimmt. Sie selbst sei erst kurz vor der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett informiert worden und kaum eingebunden gewesen.

Bereits seit über drei Jahren fordern mehr als 120 Organisationen in einem "Bündnis AGG Reform jetzt!" einen weitergehenden gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Für Ataman spiegele sich die "ganze Bandbreite" der Gesellschaft wider in dieser "ungewöhnlichen Allianz, die sich so noch nie zusammengefunden hat".

Ataman nennt einen Vergleich: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei wie eine "Straßenverkehrsordnung für das zivile Miteinander in Deutschland". Benachteiligung finde nun immer statt. Deswegen brauche es ähnlich wirksame Regeln wie im Straßenverkehr.

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