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"Apartheid-Flagge diskriminiert"

21. August 2019

Ein Gericht in Südafrika hat das demonstrative Hissen der Apartheid-Flagge als Diskriminierung und Verstoß gegen das Gleichstellungsrecht gerügt. Die Flagge darf aber weiter bei bestimmten Anlässen gezeigt werden.

Symbolbild Deutschland Justiz
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Das demonstrative Hissen verstoße gegen das Gleichstellungsrecht und stelle eine unfaire rassistische Diskriminierung dar, erklärte der Johannesburger Richter Phineas Mojapelo in seinem Urteil. "Die Menschen, die die Flagge hissen, stellen Unterdrückung über Freiheit", so Mojapelo weiter. Das zeigen der alten Flagge zeige "die klare Absicht, zu verletzen, und es verbreitet Hass gegenüber schwarzen Menschen."

Allerdings machte der Richter klar, dass sein Urteilsspruch kein grundsätzliches Verbot der Flagge darstelle. Sie dürfe weiter bei historischen, künstlerischen oder pädagogischen Anlässen gezeigt werden. Kommentatoren in Südafrika verglichen die Flaggenbeschränkung mit dem Verbot von Symbolen der deutschen Nationalsozialisten im Dritten Reich. 

Die umstrittene Flagge des alten SüdafrikaBild: public domain

Die orange-weiß-blaue Flagge war das Symbol des weißen Minderheitsregimes, das mit einem System der Rassendiskriminierung regierte. Sie wurde im Jahr 1994 nach den ersten demokratischen Wahlen in Südafrika, die den Anti-Apartheid-Kämpfer Nelson Mandela ins Präsidentenamt brachten, abgelöst. Allerdings zeigen einige konservative und rechte Gruppen sie weiterhin bei Treffen oder auch Rugby-Spielen. Auch bei einer Demonstration von weißen Südafrikanern im Oktober 2017 war sie getragen worden. Die Organisation "Nelson Mandela Foundation Trust" hatte dagegen einen Antrag bei Gericht eingereicht und nun recht bekommen.

rku/qu (ap, dpa, afp)

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