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Richter gibt Mubarak-Prozess ab

13. April 2013

In Ägypten hat der neue Prozess gegen Ex-Präsident Husni Mubarak mit einer Überraschung begonnen: Nach nur wenigen Minuten erklärte sich der zuständige Richter für befangen und gab den Fall ab.

Mubarak wird auf einer Bahre ins Gerichtsgebäude gebracht (Foto: AP)
Bild: picture-alliance/AP

Gleich am ersten Prozesstag zog sich der Vorsitzende Richter, Mustafa Hassan, von dem Verfahren gegen den ehemaligen ägyptischen Machthaber zurück. Er begründete seine Entscheidung damit, dass er "Unbehagen" empfinden würde, sollte er selbst das Revisionsverfahren leiten. Dann überwies Hassan den Fall an das Berufungsgericht, das ein neues Gericht für zuständig erklären soll. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.

Mubarak war im Gerichtssaal anwesend als die Entscheidung verkündet wurde. Es war das erste Mal seit fast einem Jahr, dass er in der Öffentlichkeit zu sehen war. Wegen seines schlechten Gesundheitszustands war bis zuletzt unklar, ob er persönlich vor Gericht erscheinen würde. Auf einer Bahre hatten ihn Ärzte in den Gerichtssaal gebracht.

Neben dem 84-jährigen Ex-Machthaber (siehe Artikelbild) müssen sich auch sein Innenminister Habib al-Adli und sechs ehemalige ranghohe Vertreter der Sicherheitskräfte erneut wegen der Beihilfe zur Tötung von 846 Demonstranten vor Gericht verantworten. Auch über Mubaraks Söhne Gamal und Alaa wird, wie gegen ihren Vater, wieder wegen Korruption und Amtsmissbrauchs verhandelt.

Mubarak-Prozess geplatzt

01:20

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Mubarak war am 11. Februar 2011 nach wochenlangen blutigen Massenprotesten gestürzt worden. Er und Al-Adli wurden später inhaftiert und nach einem zehnmonatigen Prozess im vergangenen Jahr zu lebenslanger Haft verurteilt.

Lange war unklar, ob Mubarak wegen seines schlechten Gesundheitszustands am Prozess teilnehmen würdeBild: picture-alliance/AP

Urteil wegen Verfahrensfehlern aufgehoben

Die Richter sahen seine Mitschuld am Tod von 846 Demonstranten während der 18-tägigen Revolution gegen sein Regime Anfang 2011 als erwiesen an. Das Urteil wurde jedoch am 13. Januar wegen Verfahrensmängeln aufgehoben.

Mubarak und Al-Adli setzen auf Freisprüche. Hoffnungen ihrer Gegner auf die Todesstrafe dürften sich indes nicht erfüllen. Denn nach geltendem ägyptischen Recht darf das neue Urteil die Höchststrafe im vorigen Prozess nicht überschreiten.

GD/nem (dpa, afp, rtr)

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