Richter lässt Trump-Klage gegen "New York Times" nachbessern
20. September 2025
Ein US-Bundesrichter hat die Verleumdungsklage von Präsident Donald Trump gegen die "New York Times" und den weltgrößten Verlag Penguin Random House mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Bezirksrichter Steven Merryday bezeichnete die Klageschrift als einen "entschieden unangemessenen und unzulässigen" Versuch, Trumps Gegner anzugreifen. Eine Klageschrift sei "kein öffentliches Forum für Beschimpfungen und Schmähungen - keine geschützte Plattform, um gegen einen Gegner zu wüten". Sie sei zudem "kein Megaphon für Öffentlichkeitsarbeit und kein Podium für eine leidenschaftliche Rede bei einer politischen Kundgebung".
In der mindestens 15 Milliarden Dollar (umgerechnet knapp 13 Milliarden Euro) schweren Klage geht es um drei Artikel und ein Buch. Trump wirft der Zeitung, vier Reportern sowie dem Verlag vor, ihn vor der Präsidentschaftswahl 2024 verleumdet zu haben. Ihr Ziel sei es gewesen, seine Wahlkampagne zu sabotieren und seinen Ruf als erfolgreicher Geschäftsmann zu schädigen, so Trump. Die Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück und begrüßten die Entscheidung des Richters. Penguin Random House ist ein Tochterunternehmen des Medien-Konzerns Bertelsmann, der seinen Hauptsitz im nordrhein-westfälischen Gütersloh hat.
"Einzigartige Brillanz"
Trumps Juristen-Team erklärte, die Klage sei schlagkräftig. Man werde daran festhalten und die Maßgaben des Richters berücksichtigen. Merryday hatte Trumps Anwälten 28 Tage Zeit gegeben, um eine überarbeitete Fassung von maximal 40 Seiten Länge "in professioneller und würdevoller Weise" einzureichen. Die 85-seitige erste Klageschrift sei zu lang und zu umständlich. Sie verstoße gegen die Zivilprozessordnung, da eine kurze und einfache Darlegung fehle, warum die Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte. Stattdessen enthalte sie unnötige Angriffe auf Kritiker sowie Lob für Trumps eigene Erfolge und dessen "einzigartige Brillanz".
Die Klage bezieht sich unter anderem auf einen Leitartikel der "New York Times" vor der Präsidentschaftswahl 2024, in dem Trump als amtsunwürdig bezeichnet wurde. Zudem geht es um ein 2024 von Penguin Random House veröffentlichtes Buch mit dem Titel "Lucky Loser: Wie Donald Trump das Vermögen seines Vaters verschleuderte und die Illusion des Erfolgs schuf".
Richter Merryday ist in Tampa im US-Bundesstaat Florida ansässig. Der 74-Jährige wurde von dem ehemaligen republikanischen Präsidenten George Bush senior nominiert.
"New York Times" spricht von "Einschüchterungstaktiken"
Die "New York Times" warf Trump ihrerseits "Einschüchterungstaktiken" vor und nannte die Klage im Onlinedienst X juristisch völlig unbegründet. Zuletzt hatte das Blatt über einen mutmaßlichen Geburtstagsbrief berichtet, den Trump 2003 an den später als Sexualstraftäter verurteilten US-Investmentbanker Jeffrey Epstein geschrieben haben soll. Das Weiße Haus bestreitet indes die Echtheit des Schreibens.
Die im Jahr 1851 gegründete "New York Times" ist eine der führenden Tageszeitungen der Vereinigten Staaten. Sie zeichnet sich durch ihre Recherchen, ihren investigativen Journalismus und ihre umfassende internationale Berichterstattung aus. Mit mehr als 130 Pulitzer-Preisen hält sie einen Rekord. Vor der Präsidentschaftswahl im November hatte das Blatt dazu aufgerufen, die Demokratin Kamala Harris und nicht Trump zu wählen.
"Ich möchte, dass er geht"
Unterdessen trat ein US-Justizvertreter, der sich geweigert hatte, gegen Gegner Trumps zu ermitteln, zurück. Der für den östlichen Bezirk des US-Bundesstaates Virginia zuständige Staatsanwalt Erik Siebert reichte seinen Rücktritt ein. Zuvor hatte der Präsident öffentlich den Rückzug Sieberts gefordert. "Ich möchte, dass er geht", sagte Trump demnach auf Nachfrage von Journalisten im Oval Office.
Siebert hatte laut einem Bericht der "Washington Post" die Einleitung eines Betrugsverfahrens gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James abgelehnt. Als Begründung gab er an, es lägen nicht genügend Beweise gegen sie vor. James gilt als entschiedene Gegnerin von Trump. Sie hatte eine Klage eingereicht, aufgrund derer Trump vor seiner Rückkehr ins Weiße Haus wegen Betrugsvorwürfen von einem Zivilgericht zu einer Geldstrafe von fast einer halben Milliarde Dollar verurteilt worden war. Ein Berufungsgericht bezeichnete die Geldstrafe jedoch als "übertrieben" und hob das Urteil im August auf. James kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen.
Der nun zurückgetretene Staatsanwalt Siebert soll sich Medien zufolge auch geweigert haben, gegen den ehemaligen FBI-Chef James Comey vorzugehen, der Trump ebenfalls ablehnend gegenübersteht. Comey hatte 2017 zu einer möglichen Einmischung Russlands in Trumps Wahlkampf ermittelt und war später entlassen worden.
jj/haz/myk (dpa, afp, rtr)
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