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Politik

Kritik an Minister-Entwurf zu Internet-Hetze

20. März 2017

Der Gesetzentwurf, mit dem Bundesjustizminister Heiko Maas gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken vorgehen will, greife zu kurz, bemängelt der Deutsche Richterbund. Gefordert werden strafrechtliche Konsequenzen.

Symbolbild Internetcafé
Bild: picture-alliance/dpa/R. Schlesinger

"Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Zu dem Verbund gehören mehr als 30 Tageszeitungen.

Bisher hätten die Staatsanwaltschaften aber immer wieder Probleme, Auskünfte von den Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu bekommen, fügte Rebehn hinzu. "Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger reagieren", forderte der Vertreter des Richterbundes. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministers sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben im Ergebnis aber freiwillig, weil keine Sanktion drohe, wenn sie nicht eingerichtet würden.

Mehr Rechte für Opfer von Internet-Hetze

Der Richterbund fordert weiter, den Opfern von Hassbotschaften einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke zu geben, um die Namen anonymer Verfasser zu erfahren. "Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassen oder Schadensersatz klagt." Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. "Es macht auf die Täter weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen drohen", betonte Rebehn.

Geldstrafen bis zu 50 Millionen Euro

Maas will Internetkonzerne und Soziale Medien dazu zwingen, offensichtlich strafbare Inhalte wie Hasskommentare oder Falschmeldungen - z.B. Verleumdung oder Volksverhetzung - innerhalb von 24 Stunden, bei komplizierten Fällen binnen sieben Tagen zu löschen oder zu sperren. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht harte Geldstrafen vor, wenn die Unternehmen solche Inhalte nach Beschwerden nicht oder zu spät löschen. Für einen Verstoß gegen die im Entwurf genannten Löschfristen sollen bis zu fünf Millionen Euro fällig werden. Unternehmen, die kein ausreichendes oder gar kein Beschwerdemanagement aufgebaut haben, drohen bis zu 50 Millionen Euro Strafe. Geplant ist zudem eine vierteljährliche Berichtspflicht über den Umgang mit Beschwerden. 

qu/as (dpa, epd, kna)

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