Rituelle Schlachtungen nur im Schlachthof
29. Mai 2018Die Auflage verstößt nicht gegen die Religionsfreiheit, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (AZ: C-426/16) Rituelles Schlachten ohne Betäubung wird nach Religionsvorschriften sowohl im Islam als auch im Judentum praktiziert. Tierschützer kritisieren das. Juden und Muslime sehen das Vorgehen indes als wichtigen Teil ihrer Religion.
Eine EU-Verordnung von 2009 legt jedoch fest, dass Tiere generell vor dem Schlachten betäubt werden müssen. Eine Ausnahme gilt, wenn "bestimmte religiöse Riten" spezielle Schlachtmethoden vorschreiben. Die Vorschrift macht aber deutlich, dass solche Schlachtungen ohne Betäubung in einem Schlachthof erfolgen müssen. Für die Schlachthöfe gelten wiederum weitere EU-Vorschriften, etwa zur Hygiene.
Frühere Ausnahme in Belgien
Im konkreten Fall geht es um eine 2015 erlassene Vorschrift in Belgien. Dort galt seit 1998, dass während des islamischen Opferfests nicht nur in zertifizierten Schlachthäusern, sondern auch in zeitweilig zugelassenen zusätzlichen Schlachtorten Tiere nach den Riten getötet werden durften. Denn zum Opferfest steigt die Nachfrage stark. In der Zeit ist es bei vielen Muslimen üblich, ein Tier zu schlachten und das Fleisch zu teilen. Seit 2015 gibt es diese Ausnahmeregelung während des Opferfests nicht mehr. Dagegen klagten die islamischen Gemeinden.
Der EuGH hält die neue Praxis jedoch für zulässig. Dass die Kapazität der regulären Schlachthöfe zur Zeit des Opferfests teils nicht ausreiche, sei ein innerbelgisches Problem.
Der EuGH argumentierte zudem, dass die Schlachthof-Pflicht die religiösen Schlachtungen "lediglich organisieren und hierfür Vorgaben technischer Natur geben" solle und deshalb die Religionsfreiheit der Muslime nicht beschränke. Es werde ein Ausgleich zwischen der Religion einerseits und dem Tierschutz und der Gesundheit der Fleischkonsumenten andererseits geschaffen, erklärte das Gericht.
Juden unterstützen EU-Entscheidung
Zustimmung zu dem Entscheid des EuGH kam von jüdischer Seite. "Wir haben kein Problem mit diesem Urteil", sagte der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, der Deutschen Welle. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Generalsekretär des Jüdischen Weltkongresses, Maram Stern, der das Urteil unproblematisch nannte. Der Gerichtshof unterstreiche "ausdrücklich das Recht der Religionsgemeinschaften auf das Schächten“, sagte er der DW. "Dass dieses Recht gewissen Standards genügen muss, inbesondere auch im Hinblick das Tierwohl, ist nichts Neues. Das wird im Übrigen beim koscheren Schlachten sowieso verlangt. Wichtig für uns Juden ist, dass das rituelle Schächten nicht mit falschen Argumenten ganz untersagt wird. Hier hat die EU eine wichtige Wächterfunktion."
jmw/gri (epd, kna, dw)