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Rote Karte für Draghi?

Zhang Danhong15. Juni 2015

Am diesem Dienstag entscheiden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH), ob die Europäische Zentralbank im Notfall Anleihen kriselnder Länder in unbegrenzter Höhe aufkaufen darf.

Luxemburg Europäischer Gerichtshof EuGH
Bild: imago/ecomedia/R. Fishman

Den Stein Ins Rollen gebracht hatte Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank Ende Juli 2012, als die Eurozone vor einer Zerreißprobe stand: "Die EZB ist bereit, zu tun, was immer nötig sein wird, um den Euro zu schützen", schwor der EZB-Chef. Dieser Satz reichte, um die Eurokrise einzudämmen. Schließlich deutete Draghi an, dass die Notenbank notfalls alle Staatsanleihen der Euroländer aufkaufen würde, sofern sie auf dem Markt keine Abnehmer fänden.

Anderthalb Monate später konkretisierte der EZB-Rat das Versprechen des Chefs mit dem OMT-Programm (Outright Monetary Transactions), das die Modalitäten für den Ankauf von Staatsanleihen der Krisenländer regelt. Das Programm hat von Anfang an einen prominenten Widersacher - den Bundesbankpräsidenten Jens Weidmann. Als Chef der wichtigsten nationalen Notenbank der Eurozone verweigerte er seine Unterschrift unter das EZB-Vorhaben. Er sieht in dem Ankauf-Programm die Grenze zur verbotenen Staatsfinanzierung durch die EZB überschritten.

Vor allem in Deutschland umstritten

Seine Meinung teilten eine Reihe von Politikern, Ökonomen und normale Bürger in Deutschland. Über 35.000 Bundesbürger erhoben gegen die EZB Klage beim Bundesverfassungsgericht - ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Kläger sehen die Haushaltshoheit des Bundestages durch das OMT-Programm gefährdet, da es den deutschen Steuerzahlern hohe Risiken aufbürdet, ohne dass die Parlamentarier darüber abstimmen können. Deutschland hält knapp ein Drittel der Anteile an der EZB und muss auch dementsprechend die Verlustrisiken mittragen.

Der Rechtsstreit landete schließlich im Februar 2014 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil das Bundesverfassungsgericht erstmals in seiner Geschichte ein Verfahren den Luxemburger Richtern zur Entscheidung übertrug, ohne jedoch das Recht auf ein eigenes Urteil aus der Hand zu geben.

Im Januar 2015 gab der Generalanwalt des EuGH in seinem Schlussgutachten grünes Licht für das OMT-Programm. Allerdings darf die EZB die Anleihen nicht direkt von den betroffenen Staaten erwerben und muss sich aus den Reformprogrammen dieser Länder heraushalten. Die EZB sah sich durch dieses Votum bestätigt.

Grünes Licht für OMT erwartet

Viele Finanzexperten gehen davon aus, dass die Richter in Luxemburg am Dienstag (16.06.2015) der Argumentation des Generalanwalts folgen werden. "Wir denken, dass der EuGH die Erklärung des Generalanwalts akzeptiert, dass OMT im Grundsatz mit dem EU-Recht übereinstimmt, obgleich einige weitere Bedingungen erfüllt sein müssen", erwartet die Großbank UniCredit.

Spannend bleibt, wie das oberste deutsche Gericht auf das Urteil aus Luxemburg reagieren wird. Die Karlsruher Richter haben bei der Anhörung 2013 aus ihrem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des OMT-Programms keinen Hehl gemacht. Wann sich die Verfassungsrichter mit dem EuGH-Urteil beschäftigen werden, steht noch nicht fest.

OMT ≠ QE

Das OMT, das nur auf die Krisenländer zielt, ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem bereits gestarteten Anleihekaufprogramm, das in die Kategorie "Quantitative Easing" (QE) gehört. Bis September 2016 will die Europäische Notenbank Anleihen aller Euroländer im Volumen von über einer Billion Euro kaufen, um die Inflation nach oben zu treiben und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Aktuell liegt die Inflation in der Eurozone bei 0.3 Prozent - weit entfernt von der Zielmarke der EZB von knapp zwei Prozent.

Mit anderen Worten: Das EuGH entscheidet über ein Programm, das bisher nur als Drohkulisse fungiert und noch nicht eingesetzt wurde. Allerdings könnte die Anwendung schneller kommen als den Deutschen lieb ist. Falls die Zinsen für die Anleihen einiger Euroländer im Falle einer Griechenlandpleite massiv steigen sollten, würde die EZB nicht zögern, das OMT zu aktivieren.

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