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Rumänien regelt Umgang mit Geschenken an Staatsvertreter

7. Mai 2004

Bukarest, 5.5.2004, RADIO RUMÄNIEN, rumän.

Ein Vertreter des Staates darf Geschenke, die er aus protokollarischem Anlass erhält, nur dann behalten, wenn deren Wert 200 Euro nicht überschreitet. Dies hat die (rumänische) Abgeordnetenkammer gestern (4.5.) beschlossen. Haben die Geschenke einen höheren Wert als 200 Euro, kann der Beschenkte sie behalten, wenn er die Differenz bezahlt. (me)