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Rumänien verlängert Antragsfristen

5. September 2002

– Wer zwischen 1945 und 1964 am bewaffneten Kampf gegen das kommunistische Regime teilgenommen hat, kann als Widerstandskämpfer anerkannt werden

Bukarest, 3.9.2002, 5.00 – 6.00 GMT, RADIO RUMÄNIEN INTERNATIONAL, rumän.

Einer Mitteilung der Regierung entnehmen wir folgendes:

Die Regierung hat die Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 214 von 1999 angenommen. Der Verordnung zufolge werden diejenigen Personen als Kämpfer des antikommunistischen Widerstands anerkannt, die wegen politischer Straftaten verurteilt worden waren, ferner diejenigen, gegen die aus politischen Gründen widerrechtlich administrative Maßnahmen verhängt worden waren, sowie diejenigen, die am bewaffneten Widerstand sowie an Aktionen zum gewaltsamen Sturz des kommunistischen Regimes in Rumänien teilgenommen haben. Durch die Verordnung werden die Fristen geändert, bis zu denen Anträge auf Anerkennung als Kämpfer des antikommunistischen Widerstands gestellt werden können. Jetzt können solche Anträge bis zum 31. Dezember 2002 gestellt werden. Dadurch werden in diese Regelungen auch diejenigen Personen einbezogen, die im Zeitraum 6. März 1945 – August 1964 an Aktionen des bewaffneten Widerstands und an Aktionen zum gewaltsamen Sturz des kommunistischen Regimes teilgenommen haben.

Sind einem Antrag keine Beweismittel beigefügt, ist die Kommission zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der Kämpfer des antikommunistischen Widerstands künftig verpflichtet, innerhalb von fünfzehn Tagen nach Eingang des Antrags bei den zuständigen öffentlichen Einrichtungen Unterlagen, Daten oder Informationen anzufordern, die zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind. Bei den öffentlichen Einrichtungen handelt es sich um das Innenministerium, die Nationalarchive, das Verteidigungsministerium, das Gesundheits- und Familienministerium, das Erziehungs- und Forschungsministerium, den Rumänischen Nachrichtendienst und den Landesrat für die Auswertung der Archive der Securitate (rumänische Gauck-Behörde – MD). Entsprechend geändert wurde auch der Zeitpunkt, ab dem die Frist von 30 Tagen zu laufen beginnt, in der über den Antrag entschieden werden muss.

Am 13. September bringen wir eine Sondersendung zu diesem Thema. Neben Rechtsanwalt Lucian Belcea werden in der Sendung Vertreter des Justizministeriums zu Wort kommen und selbstverständlich auch Personen, die wegen ihres Widerstands gegen das kommunistische Regime zu leiden hatten. (me)