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Rumänien: Wehrdienst wird neu geregelt

27. Mai 2003

Bukarest, 23.5.2003, HERMANNSTÄDTER ZEITUNG, deutsch

Die Wehrpflicht für rumänische Staatsbürger wird den in den EU- und NATO-Ländern gültigen Regelungen angeglichen werden. Ein diesbezüglicher, in der letzten Kabinettsitzung angenommener Gesetzentwurf führt für den Ersatzdienst die Bezeichnung "serviciu civic in folosul comunitatii" (Zivildienst zugunsten der Gemeinschaft) ein. Für den Zivildienst kann man sich aus religiösen Gründen entscheiden oder weil man als untauglich für den regulären Wehrdienst befunden wurde. Die Wehrdienstpflicht wird herabgesetzt, und zwar wie folgt: die Grundwehrdienstzeit von einem Jahr auf neun Monate, die sogenannte reduzierte Wehrdienstpflicht von sechs auf vier Monate, der allgemeine Zivildienst von zwei auf ein Jahr und jener der Hochschulabsolventen von einem Jahr auf sechs Monate. Neu eingeführt wird die Kategorie der freiwilligen Reservisten, die im Bedarfsfall als erste mobilgemacht werden und auch bei internationalen Aktionen eingesetzt werden können. Wehrdienstpflichtige, die 28 Jahre oder älter sind, werden eine Kompensation zahlen können, statt den Wehr- oder Zivildienst anzutreten.(fp)