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Rumäniens Parlament beschließt Parteienfinanzierungsgesetz

24. September 2002

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Bukarest, 24.9.2002, 412 GMT, RADIO RUMÄNIEN, rumän.

Die Abgeordnetenkammer (eine der beiden Kammern des rumänischen Parlaments – MD) hat gestern (23.9. in Bukarest) dem Gesetz zur Finanzierung der politischen Parteien zugestimmt. Das Gesetz legt im Wesentlichen die Höhe der Geldspenden fest, die eine politische Partei pro Jahr empfangen darf. Demnach darf eine Einzelperson einen Betrag von höchstens 200 Mindest-Brutto-Grundgehältern spenden. Juristische Personen dürfen höchstens 500 solche Grundgehälter spenden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Spenden, die eine politische Partei pro Jahr erhält, höchstens 0,025 Prozent der Einnahmen des Staatshaushalts ausmachen dürfen. Im Wahljahr liegt diese Obergrenze bei 0,01 Prozent des Staatshaushalts. Der Gesetzentwurf wurde mit 33 Gegenstimmen angenommen. Dagegen stimmte die (nationalistische – MD) Großrumänien-Partei. Begrüßt wurde die Annahme des Gesetzes von der Nationalliberalen und der Demokratischen Partei (beide in der Opposition – MD). Sie lobten die Anti-Korruptions-Wirkung des Gesetzes sowie die Tatsache, dass das Gesetz bei den Parteieinnahmen für Transparenz sorgt. (me)