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Wie ein Russe für Bleiberecht in Deutschland kämpft

Sergej Guscha
10. April 2026

Der Russe Ilja Schkolnyj verurteilt den Ukraine-Krieg und unterstützt die Opposition in Russland. Die deutschen Behörden sehen darin aber keinen Grund für Asyl. Wie geht es in dem Fall weiter, der für Aufsehen sorgt?

Portrait des russischen Asylbewerbers Ilja Schkolnyj
Der russische Asylbewerber Ilja SchkolnyjBild: Privat

Die Geschichte des russischen Staatsbürgers Ilja Schkolnyj in Deutschland begann im Juni 2022. Mit einem 90-Tage-Visum, das noch unter den Einschränkungen der Coronavirus-Pandemie für "binationale Paare" ausgestellt worden war, besuchte er seine Freundin Ansuela Baldemair. Beide beschlossen zu heiraten und meldeten beim Standesamt eine Eheschließung an.

Vier Jahre später findet sich Schkolnyj in Abschiebehaft wieder. Nach mehreren abgelehnten Asylanträgen wollten ihn die deutschen Behörden am 1. April 2026 nach Russland abschieben. Sie sehen dort keine Gefahr für den jungen Mann, der Russlands Krieg gegen die Ukraine verurteilt und sich für die russische Opposition engagierte. Doch buchstäblich im letzten Moment - am 31. März - kam Schkolnyj wieder frei. Behilflich ist ihm die Menschenrechtsinitiative InTransit, die auch erreichte, dass die Abschiebung aufgehoben wurde. InTransit ist in Deutschland ansässig und hilft Menschen, die in Russland politisch verfolgt werden.

Die DW hat mit Ilja Schkolnyj und seiner Frau Ansuela Baldemair gesprochen - über ihre Bemühungen um ein Bleiberecht und ihre Pläne für die Zukunft.

Großes öffentliches Interesse

"Die Aufhebung der Abschiebung war der wichtigste Schritt. Der Kampf geht aber weiter. Noch ist nicht alles entschieden", so Ilja Schkolnyj im DW-Gespräch.

Wie die Koordinatorin von InTransit, die anonym bleiben wollte, der DW erklärte, bekam Schkolnyj viel Unterstützung. Mehrere Bundestagsabgeordnete schrieben an das Innenministerium und baten um eine sorgfältige Prüfung des Falls. Auch Studenten und Dozenten der Universität Bayreuth, an der Schkolnyj studiert, halfen ihm. Eine am 23. März gestartete Online-Petition, die für Schkolnyj einen Abschiebestopp und einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland fordert, hat bislang mehr als 2500 Unterzeichner.

Laut der Aktivistin von InTransit ist der Fall Schkolnyj auf großes öffentliches Interesse gestoßen. "Das ist wichtig, aber eine Abschiebung kann nicht allein durch öffentlichen Druck verhindert werden. Rechtliche Verfahren und Nachweise, die schnell vorgelegt werden müssen, sind entscheidend", betont sie gegenüber der DW.

Asyl in Deutschland als Lösung

Nach Anmeldung ihrer Eheschließung 2022 erhielten Schkolnyj und Baldemair eigenen Angaben zufolge lange keine Antwort von den Behörden. Dies bereitete ihnen Sorge. Denn Schkolnyj wollte nicht zurück nach Russland, unter anderem wegen des Ukraine-Krieges, den er nicht unterstützen will. "Ich wusste nicht, ob ich Asyl bekommen würde, aber ich wollte es versuchen, da ich in Russland um meine Sicherheit fürchte", so der junge Mann. Das Verfahren habe ihm auch Zeit verschafft, um die weitere Entwicklung in seiner Heimat einzuschätzen.

Ansuela Baldemair merkt an, dass zu dem Zeitpunkt in Deutschland eine andere gesellschaftliche und politische Stimmung herrschte. "Man hatte das Gefühl, dass sowohl Oppositionelle als auch einfache Russen, die den Krieg ablehnen, hier mehr Chancen haben. Natürlich waren wir uns in nichts sicher, aber es schien mehr Solidarität mit diesen Menschen und mit der Ukraine zu geben. Rückblickend hätte ich anders gehandelt", sagt sie.

Ablehnung mehrerer Asylanträge

Baldemairs Eltern brachten Ilja Schkolnyj zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende nahe Nürnberg. Später wurde er nach Bamberg verlegt. Im Jahr 2023 durchlief er mehrere Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Laut InTransit gab Schkolnyj noch in seinem ersten Gespräch an, in Russland politisch aktiv gewesen zu sein. 2017/2018 war er ehrenamtlich im Team von Alexej Nawalny tätig, beteiligte sich 2021 an der Kampagne "Smart Voting", war während russischer Wahlen von 2018 bis 2021 viermal Wahlbeobachter für die Bewegung "Golos" (Stimme). Die älteste unabhängige Wahlbeobachter-Organisation in Russland stellte 2025 ihre Arbeit ein, nachdem ihr Co-Vorsitzender Grigori Melkonjanz zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. 

Schkolnyj war zudem Mitglied der in Russland nicht zugelassenen Libertären Partei und saß in deren Moskauer Lenkungsausschuss. Er erklärte außerdem, Einberufungsbescheide erhalten und den Militärdienst verweigert zu haben, da er nicht in die Ukraine geschickt werden wollte.

Alexej Nawalny ist im Februar 2024 im Alter von 47 Jahren in russischer Lagerhaft gestorbenBild: AP/dpa/picture alliance

Im Februar 2025 lehnte das BAMF Schkolnyjs Asylantrag erstmals ab. Laut dem Bescheid vom BAMF, der der DW vorliegt, sei eine drohende Einberufung zur russischen Armee kein ausreichender Grund für die Gewährung eines Schutzstatus. Zudem seien die mit seinen früheren Aktivitäten verbundenen politischen Risiken nicht schwerwiegend genug. Das BAMF ging ferner davon aus, dass es nur selten vorkomme, dass Russen zum Abschluss von Verträgen mit der russischen Armee und zur Teilnahme am Ukraine-Krieg genötigt würden.

Schkolnyj beantragte erneut Asyl. Dabei berief er sich auf die sich verschlechternde Lage in Russland - auf die Verabschiedung neuer repressiver Gesetze, die Möglichkeit der Strafverfolgung für vergangene politische Betätigungen, härtere Strafen, die Einführung elektronischer Einberufungsbescheide und Änderungen des Wehrpflichtgesetzes.

Wie die Menschenrechtlerin von InTransit anmerkt, fallen einige von Schkolnyjs früheren Aktivitäten unter mindestens zwei Straftatbestände in Russland: Die Mitarbeit in Alexej Nawalnys Team könne als Beteiligung an einer "extremistischer Organisation"gewertet werden, die Beteiligung an Aufrufen der Libertären Partei gegen den Ukraine-Krieg als "Diskreditierung der Armee".

Das BAMF lehnte jedoch auch diesen Antrag ab, mit der Begründung, es gebe "keine neuen Anhaltspunkte" dafür, dass Schkolnyj bei Rückkehr nach Russland eine Verfolgung drohen könnte. Auch diese Begründung der Behörde liegt der DW vor.

Als "untergetaucht" eingetragen

Schkolynyj stellte einen Eilantrag auf Aussetzung der Entscheidung über die Ablehnung seines Asylantrags. Im November 2025 wurde auch dieser Antrag abgelehnt.

Schkolnyj führte unterdessen sein Leben wie gewohnt weiter. Im Frühjahr 2024 heirateten Ilja Schkolnyj und Ansuela Baldemair. Etwa zur gleichen Zeit begann er ein Soziologiestudium an der Universität Bayreuth. Als Asylbewerber, sagt Schkolnyj selbst, habe er alle Auflagen erfüllt - er leistete wöchentlich vier Stunden gemeinnützige Arbeit und meldete sich regelmäßig bei den Behörden.

Trotzdem, berichtet Schkolnyj selbst, habe ihn das Ausländeramt seit Dezember 2025 als "untergetaucht" betrachtet. Schkolnyj vermutet, dass dies an einem Schreiben des Gerichts liegt, das er nie erhalten hat. Die Koordinatorin von InTransit sagt, für Abschiebungen zuständige Beamte hätten Schkolnyjs Adresse aufgesucht, ihn dort jedoch nicht angetroffen und ihn daraufhin als "untergetaucht" eingetragen. Davon habe Schkolnyj erst später bei den Behörden erfahren. Seine Anwälte legten Berufung ein, erhielten aber keine Antwort. Im März 2026 wurde Schkolynj festgenommen, nachdem er sich selbst beim zuständigen Amt gemeldet hatte.

Keine Aufenthaltserlaubnis ohne Visum?

Zusätzlich zu seinen Asylanträgen hatte Schkolnyj eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner Heirat beantragt. Auch sie wurde abgelehnt - unter anderem, weil Schkolnyj dafür nicht das erforderliche Visum besitze. Das Ausländeramt ging weiterhin davon aus, dass Schkolnyj in Russland keine Gefahr drohe. Daher könne er dorthin reisen, das erforderliche Visum erhalten und nach Deutschland zurückkehren, um eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner Heirat zu beantragen. Zudem lebe das Paar getrennt, weshalb der Verdacht auf eine Scheinehe bestünde. Die entsprechende Begründung der Ausländerbehörde in Bayreuth liegt der DW vor.

Dazu meint die Menschenrechtsaktivistin von InTransit, die Behörde lasse sich von "Vorstellungen des 19. Jahrhunderts" leiten. Ein Zusammenleben des Paares sei faktisch unmöglich. Baldemair lebte in einer WG, Schkolnyj befand sich in einer Unterkunft für Asylbewerber, wo er sich aufhalten musste. Auch das wird im Bescheid der Ausländerbehörde bestätigt. 

Gleichzeitig betont die InTransit-Koordinatorin, dass Schkolnyj ein hohes Maß an Integration aufweise. Er spreche Deutsch auf C1-Niveau, gehöre zu den besten Schülern seines Jahrgangs und ist mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet. "Aus dieser Perspektive erscheint die Abschiebung zumindest merkwürdig. Diese Faktoren wurden bei der Prüfung des Falls nicht berücksichtigt", unterstreicht sie.

Nach seiner Freilassung stellte Schkolnyj daher erneut einen Asylantrag sowie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner Heirat. Beide Anträge befinden sich noch in Prüfung.

Adaption aus dem Russischen: Markian Ostaptschuk

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