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Klage gegen Grossman zugelassen

24. März 2015

Russischer Investor darf gegen den ehemaligen RWE-Chef Jürgen Großmann klagen, so das Landgericht Essen. Es geht um Schadenersatz, weil RWE den gemeinsamen Kauf eines russischen Versorgers platzen ließ.

Deutschland Jürgen Großmann Ex-CEO RWE
Bild: picture-alliance/dpa/F. von Erichsen

Eine Klage gegen Großmann sei zulässig, erklärte das Landgericht Essen am Dienstag. Gegen den RWE-Konzern sei eine Klage jedoch nicht zulässig, da es hierzu bereits ein Schiedsverfahren in London gegeben habe. "Der Schiedsspruch ist anzunehmen." Großmann sei an den Verfahren jedoch nicht beteiligt, sondern nur Zeuge gewesen. Gegen die Entscheidung des Gerichts können alle Parteien in die Berufung gehen.

Bei dem Streit geht es um den 2008 geplatzten Einstieg von RWE in den russischen Strommarkt. Der Sintez-Konzern des Unternehmers Leonid Lebedew wirft RWE und seinem ehemaligen Vorstandschef Großmann vor, sich unberechtigt von den gemeinsamen Plänen zum Einstieg bei dem russischen Versorger TGK-2 verabschiedet zu haben. Sie haben Schadenersatz in Höhe von rund 700 Millionen Euro plus Zinsen gefordert.

Sollte Großmann in die Berufung gehen, würde das Oberlandesgericht über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Die Anwälte Großmanns waren nicht vor Gericht erschienen. Eine Sprecherin des ehemaligen RWE-Chefs lehnte eine Stellungnahme ab.

RWE sieht Grossmann durch Londoner Schiedsspruch gedeckt

"Das Gericht hat heute unsere Position bestätigt, dass die Klage gegen RWE unzulässig ist", erklärte derweil der Essener Versorger. Die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Klage gegen Großmann wollte der Konzern nicht kommentieren. "Nur so viel sei gesagt: Mit der Frage, ob tatsächlich Ansprüche gegen Herrn Dr. Großmann bestehen, hat das Gericht sich überhaupt noch nicht beschäftigt. Wir halten die klägerische Argumentation insoweit für völlig fernliegend."

RWE gehe davon aus, dass sich der Schiedsspruch in London auch auf Großmann erstrecke, da er seinerzeit als Organ des Konzerns gehandelt habe. Ob es im Fall eines abschließenden Urteils gegen Großmann finanzielle Konsequenzen für den Konzern geben würde, blieb offen.

Russische Versorger hatten Goldgräberstimmung ausgelöst

Jahre vor der Ukraine-Krise und dem Rubelverfall in Russland hatten diverse europäische Versorger den Riesen-Markt im Osten ins Visier genommen. Der Düsseldorfer E.ON -Konzern hat beispielsweise Milliardensummen in den Aufbau des dortigen Stromgeschäfts investiert.

RWE hatte im März 2008 eine Vereinbarung mit Sintez geschlossen, wonach die Unternehmen im Verbund den russischen Versorger TGK-2 übernehmen wollten. Sintez sollte sich die Mehrheit an dem russischen Versorger sichern und dann den Großteil an RWE weiterverkaufen. "RWE beabsichtigt, von der Sintez Gruppe 51 Prozent der zu erwerbenden Aktien zu übernehmen", hatte der Versorger damals angekündigt. "Sintez und RWE haben hierzu eine vorläufige Absichtserklärung unterzeichnet, wonach RWE künftig die Mehrheit an einem noch zu bildenden Konsortium erhalten soll."

Dazu ist es jedoch nie gekommen. Nach Beginn der Finanzkrise hatte RWE die Pläne im September 2008 aufgegeben und dies mit einem zu hohen Preis begründet.

iw/ul (rtrs)

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