Russland wegen Freiheitsentzug verurteilt
21. November 2019Es habe keine rechtliche Grundlage dafür gegeben, die vier Männer während ihres Asylverfahrens über Monate in der Transitzone des Moskauer Flughafens Scheremetjewo festzuhalten, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit.
Das Straßburger Gericht sprach den Männern jeweils Entschädigungen zwischen 15.000 und 26.000 Euro zu. Einer von ihnen lebte insgesamt 19 Monate am Flughafen. Die vier Männer stammten aus dem Irak, Somalia, Syrien und den palästinensischen Autonomiegebieten.
Einreise verwehrt
Sie waren nicht gemeinsam nach Russland gereist. Ihnen allen war die Einreise verwehrt worden, woraufhin sie Asyl beantragten. Die Männer durften während des Asylverfahrens den Flughafen nicht verlassen und mussten in der Transitzone wohnen.
Dort seien die Lebensumstände erbärmlich gewesen, hob das Gericht hervor. Die Männer hätten in dem konstant beleuchteten Bereich schlafen müssen und hätten keinen Zugang zu Wasch- oder Kochmöglichkeiten bekommen. Ernährt worden seien sie mit Notrationen des UN-Flüchtlingshilfswerks. Letztendlich wurde allen Asyl verwehrt und sie reisten in verschiedene Länder aus, wie das Gericht weiter mitteilte.
Der EGMR gehört zum Europarat. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass in den 47 Mitgliedstaaten, die Menschenrechte eingehalten und geschützt werden.
uh/qu (dpa, epd)