1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Russland nicht mehr im UN-Menschenrechtsrat

28. Oktober 2016

Machtpolitisch ändert sich nichts. Doch die Abfuhr in New York ist für Moskaus Eigen-PR ein Desaster. Im Menschenrechtsrat sind allerdings auch weiterhin Staaten vertreten, die eigentlich sich selbst kritisieren müssten.

Schweiz | UN Menschenrechtsrat Sitzung in Genf
Unter dem Deckengemälde von Miquel Barceló: Sitzung des Menschenrechtsrates in Genf (Archivbild)Bild: imago/Xinhua

Russland hat eine empfindliche Niederlage bei den Vereinten Nationen erlitten. Die UN-Vollversammlung in New York votierte gegen einen Wiedereinzug Moskaus in den UN-Menschenrechtsrat. Während auf Ungarn 144 Stimmen und auf Kroatien 114 Stimmen entfielen, konnte Moskau lediglich 112 Stimmen auf sich vereinen.

Am Montag hatten mehr als 80 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen verlangt, Moskaus Wiederwahl in das UN-Gremium zu verhindern, darunter Human Rights Watch, CARE International und Refugees International. Sie erklärten, Russlands Rolle im Syrien-Krieg sei mit einem Sitz im Gremium zur Wahrung der Menschenrechte nicht vereinbar. Die Unterzeichner warfen dem Kreml routinemäßige Angriffe auf Zivilisten vor.

Umstrittene Kandidaten

Die Neubesetzung im UN-Menschenrechtsrat betrifft 14 von 47 Sitzen ab 2017. In der Osteuropa-Gruppe waren zwei Sitze frei geworden, die nun an Ungarn und Kroatien gehen. Zwei andere Staaten mit umstrittener Menschenrechtspolitik mussten dagegen um ihren Platz in dem Gremium nicht bangen: China und Saudi-Arabien hatten keine Konkurrenten in ihrer jeweiligen Regionalgruppe.

Der UN-Menschenrechtsrat wurde 2006 gegründet. Er sorgte zuletzt mit einem Untersuchungsbericht zur Menschenrechtssituation in Nordkorea für Aufsehen. Am vergangenen Freitag befasste sich die UN-Organisation mit der Situation im syrischen Aleppo. Der Rat sprach sich dafür aus, Kriegsverbrechen in der umkämpften Metropole strafrechtlich zu ahnden. Die Entschließung erfolgte gegen den erklärten Willen Russlands. Im Gegensatz zu Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates ist die Resolution allerdings rechtlich nicht bindend.

jj/uh (dpa, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen