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Gesellschaft

Sabotage bei Auschwitz-Prozess?

Ben Knight cr
11. April 2017

Gegen den Richter eines der letzten Auschwitzprozesse wird wegen Rechtsbeugung ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, den Prozess gegen einen ehemaligen Sanitäter in dem Vernichtungslager der Nazis dadurch zu verzögern.

Judentransporte Auschwitz
Bild: picture-alliance/ZUMAPRESS.com

Die Zeit wird knapp: Viele Täter in den Konzentrationslagern der Nazis sind bereits verstorben, die noch lebenden sind mittlerweile Greise. So auch der ehemalige SS-Sanitäter Hubert Z.: Der heute 96-Jährige war vom 15. August bis 14. September 1944 im Vernichtungslager Auschwitz stationiert. Ihm wird derzeit vor dem Landgericht Neubrandenburg der Prozess gemacht.

Der dortige Richter Klaus K. gerät nun unter Druck. Ihm wird vorgeworfen, die Prozessbeteiligung von zwei Holocaust-Überlebenden verweigert zu haben.

Das Landgericht Neubrandenburg sei über die Vorwürfe gegen K. informiert, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts der DW, wollte dies jedoch nicht weiter kommentieren. Sollte der Richter verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Konkret geht es bei den Vorwürfen um die Teilnahme von Walter und William Plywaski an dem Prozess. Die Brüder sind mittlerweile 87 und 86 Jahre alt. Sie wurden am 15. August 1944 vom polnischen Lodz gemeinsam mit ihren Eltern nach Auschwitz deportiert. Die Brüder und ihr Vater überlebten Auschwitz, ihre Mutter wurde noch am selben Tag in der Gaskammer ermordet.

Die Plywaskis leben heute in Boulder im US-Bundesstaat Colorado. Walter Plywaski sei "in einem sehr, sehr hohen Maße enttäuscht", sagt Thomas Walther, der den 87-Jährigen vor Gericht vertritt. "Dass ein deutsches Gericht heute mit aller Kraft und aller Energie dafür sorgen will, dass dieses kleine winzige Stückchen Gerechtigkeit nicht geschehen darf - das ist für ihn sehr sehr schwer zu verstehen", sagt er der DW.

Sein Mandant habe nun das Recht zu hinterfragen, ob das Gericht noch unparteiisch sei. Deshalb habe er erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, fügt Walther hinzu.

Der Anwalt eines Holocaust-Überlebenden, Thomas Walther, hält den Richter für befangenBild: privat

Langer Prozess

Walther, der auch Holocaust-Überlebende im Prozess gegen Oskar Gröning in Lüneburg 2015 vertrat, sagt, er habe noch nie so etwas wie das über zwei Jahre andauernde Gerangel um Hubert Z. erlebt. Der 96-Jährige wird der Beihilfe zum Mord in 3681 Fällen beschuldigt.

Das Gericht in Neubrandenburg hat den Plywaski-Brüdern bis heute verwehrt, Nebenkläger in dem Prozess zu sein. Der Grund: Beide seien in einem der 14 Transportzüge nach Auschwitz gewesen, die in der Anklage aufgelistet sind.

Nach Ansicht von Anwalt Walther ist dies jedoch unerheblich. "Der Tatzeitraum ist das Entscheidende", sagt er. "Es ist ja nicht so, dass Menschen, die nicht in diesen Zügen waren, nicht als Opfer zählen. Wenn jemand in diesem Zeitfenster der Anklageschrift ermordet worden ist, sind die Kinder nebenklageberechtigt."

Das sieht das Oberlandesgericht im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern genauso. Es wies Richter K. dreimal an, die Plywaski-Brüder als Nebenkläger zu akzeptieren - doch jedes Mal lehnte er dies ab und verzögerte das Verfahren, weil sich die Nebenkläger gegen den jeweiligen Ausschluss zur Wehr setzten.

Das macht nach Ansicht von Thomas Walther keinen Sinn, nicht zuletzt deshalb, weil er selbst als Vertreter von Walter Plywaski während des Prozesses seit Februar anwesend war, kurz nachdem das Oberlandesgericht angeordnet hatte, gegen den Beschluss des Landgerichts, die Plywaskis als Nebenkläger zuzulassen. "Da hat kein Mensch was dagegen gesagt - die Kammer hat nicht gesagt, 'Herr Walther, raus aus dem Saal, sie sind hier nicht berechtigt.' Das Gericht hat uns als Nebenklägervertreter behandelt."

Monatelang habe sich das Gericht in Neubrandenburg an die Anordnung des Oberlandesgerichts gehalten, sagt Walther, habe aber ständig seine regelmäßigen Anfragen hinausgezögert - etwa den Zugang zu wichtigen Akten oder die Übersetzung der Anklage ins Englische, damit die Nebenkläger sie lesen können.

Zeugenaussage aus Auschwitz

Das Gericht in Neubrandenburg verweigerte Walther außerdem die Kosten für die Reise in die USA, um mit seinen Mandanten zu sprechen. "Das war zuvor nie ein Problem - in anderen Holocaust-Prozessen in Lüneburg oder in Detmold", sagt Walther.

Als dasselbe Ersuchen an das Oberlandesgericht ging, wurden die Kosten umgehend erstattet und Walther kann seitdem in die USA reisen, um sich mit den Brüdern zu besprechen. "Walter Plywaski war zehn Jahre alt, als die Deutschen nach Lodz kamen", sagt er. "Als er befreit wurde, in der Nähe von Dachau, war er 15."

Während William Plywaski nicht in der Lage sei, über diese Zeit zu sprechen, so Anwalt Walther, habe sein Mandant Walter Plywaski viel über die fünf Jahre seiner Kindheit unter der Kontrolle der Nazis zu erzählen - etwa vom Ghetto in Lodz, wo er "alte Menschen, Kinder und Frauen auf der Straße sah, die kollabierten und vor Hunger starben". "Der kann sich natürlich an vieles erinnern. Das ist ein Teil der Maschinerie, Teil der Fabrik des Todes, die dort in Auschwitz existierte." "Z. war auf der einen Seite, und der 14-jährige Walter Plywaski war auf der anderen Seite."

Peter-Michael Diestel (l.) hält die Vorwürfe gegen den Richter für eine "Provinzposse"Bild: picture-alliance/dpa/B. Wüstneck

Anwalt von Z. verteidigt den Richter

Mittlerweile haben sich Auschwitz-Überlebende, KZ-Gedenkstätten und Vertreter aus Bildung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Neubrandenburg gewandt. Darin fordern sie, "dafür zu sorgen, dass endlich und unverzüglich verhandelt wird". "Es ist Ihnen offenbar nicht klar, dass Sie in der internationalen Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass Sie das Verfahren aus politischen oder anderen Gründen unbedingt verhindern oder sabotieren wollen", heißt es in dem Brief weiter. "Sie verkennen die Brisanz Ihres Handelns und führen die jahrzehntelange weitgehende Nichtverfolgung von mutmaßlichen NS-Tätern ein weiteres Mal fort."

Der Anwalt von Hubert Z., Peter-Michael Diestel verteidigt unterdessen das Recht des Gerichts, das Gesetz nach eigenem Ermessen zu interpretieren. Er tut Walthers "medienwirksame" Strafanzeige gegen Richter K. als "Provinzposse" ab.

"Man muss die Rechtsmittel ausschöpfen, bis zur letzten Instanz und wenn man dann verloren hat, dann ist das eben so", sagt Diestel der DW. "Man kann dann keine Strafanzeige machen. Wir sehen wie hier ein Schauprozess aufgezogen wird, der schon an ganz elementaren prozessualen Problemen scheitert. Es gibt kein Sonderrecht für NS-Verfahren. Es ist ein ganz normales, von der Staatsanwaltschaft extrem schlecht vorbereitetes Verfahren."

Im Fall des Wachmanns John Demjanjuk im Vernichtungslager Sobibor reichte erstmals der Vorwurf, in einem Konzentrationslager gearbeitet zu haben, für eine Verurteilung wegen Mordes aus. Seit dem Urteil des Landgerichts München 2011 suchen die Staatsanwaltschaften nach ehemaligen Wachleuten in Auschwitz, um sie vor Gericht zu stellen - damit die Jahrzehnte des Versagens der deutschen Justiz zumindest in einigen Fällen noch korrigiert werden können.

 

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