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Politik

Immunität von AfD-Chefin Petry wackelt

17. August 2017

Der sächsische Landtag macht Druck auf AfD-Chefin Frauke Petry. Ein Fachausschuss votierte einstimmig für die Aufhebung ihrer Immunität. Damit wurde einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden entsprochen.

Deutschland Pressekonferenz mit Dr. Frauke Petry
Bild: picture-alliance/Eventpress

Die Anklagebehörde ermittelt seit einem Jahr gegen Petry wegen des Verdachts des Meineids wie die Ausschussvorsitzende Christine Clauß (CDU) in Dresden mitteilte. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von Petry und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages. Dabei ging es um die Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Wegen der widersprüchlichen Darstellungen waren zwei Strafanzeigen gegen die Chefin der rechtspopulistischen Partei gestellt worden.

Anklage oder Strafbefehl stehen im Raum

Eine Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität würde den Weg freimachen für eine Anklage oder einen Strafbefehl. Die Ausschuss-Vorsitzende Clauß betonte, das von ihr geleitete Gremium habe keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld zu treffen. Es gehe darum abzuwägen, "ob das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmäßigen und gerechten Strafrechtspflege überwiegt".

Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, gilt die Aufhebung der Immunität als beschlossen. Bei einem Widerspruch, wovon auf Seiten der AfD-Fraktion auszugehen war, wird der Landtag auf seiner nächsten Sitzung am 30. August über den Sachverhalt abstimmen. Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Verfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern. 

Nur ein Wahlkampfmanöver?

AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer begrüßte die Entscheidung in Dresden. Am Ende der Untersuchung könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Frauke Petry, sagte er nach der Sitzung. Die Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sei dem Wahlkampf geschuldet. Es gehe um ein Wahlkampfmanöver des politischen Gegners.

haz/ml (afp, dpa)

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