1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Samsung-Erben drohen 12 Jahre Haft

7. August 2017

Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um Südkoreas frühere Präsidentin hat die Anklage ihr gefordertes Strafmaß für Samsungs derzeitigen Konzernchef Lee Jae Yong festgelegt. Ein Urteil wird in diesem Monat erwartet.

Südkorea Anhörung Lee Jae-yong
Bild: picture-alliance/dpa/J. Heon-Kyun

Lee Jae Yong (Archivbild), der weiterhin als Vizepräsident von Samsung Electronics amtiert, sei der "ultimative Begünstigte" der Straftaten in dem Skandal gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft zu dem von ihr verlangtem Strafmaß. Für drei Mitangeklagte forderte sie Haftstrafen zwischen sieben und zehn Jahren.

Lee soll Geld an dubiose Stiftungen gezahlt haben, um sich die Gunst der inzwischen abgesetzten Präsidentin Park zu sichern. Davon habe er sich auch Unterstützung für eine Unternehmensfusion im Jahr 2015 erhofft, argumentierte die Anklage. Der Samsung-Vize wies die Vorwürfe zurück. Nachdem Samsung-Chef Lee Kun Hee 2014 einen Herzinfarkt erlitten hatte, übernahm sein einziger Sohn die wichtigsten Führungsaufgaben in dem Konzern. Der 49-Jährige ist seit Februar in Gewahrsam.

Das komplexe Wirtschaftsgeflecht Südkoreas

Hintergrund des Falls ist auch das Ringen um die Erbfolge in der Samsung-Gruppe. Um die Macht der Familie in Zukunft zu festigen, hat der Enkel des Firmengründers einen Umbau in die Wege geleitet. Wichtiger Bestandteil war dabei die Firmenfusion innerhalb der Gruppe, die nun auf ihn zurückfällt.

In einem separaten Prozess steht auch Ex-Staatschefin Park Geun Hye vor Gericht. Der früheren Präsidentin wird vorgeworfen, namhafte südkoreanische Unternehmen unter Druck gesetzt zu haben, damit diese hohe Summen an Stiftungen aus ihrem Umfeld zahlen. Von den Prozessen gegen Park und mehrere Wirtschaftsführer erhoffen sich die Ermittler auch Erkenntnisse über das komplexe Geflecht von Politik und Wirtschaft in Südkorea.

myk/kle (afp, ap, rtre)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen