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Schirm-Gewalt

6. Mai 2002

Regelmäßig fordern Politiker ein Verbot von gewaltverherrlichenden Videofilmen und Computerspielen. Nach dem Amoklauf in Erfurt ist die Debatte erneut in Gang gekommen.

Screenshot aus "Counterstrike"Bild: AP
Nach Angaben der Polizei hat sich der Amokschütze Robert Steinhäuser gerne mit Computerspielen beschäftigt, darunter das Spiel "Counterstrike", bei dem der Spieler gezielt Personen virtuell tötet. Der Ruf nach schärferen Gesetzen wurde sofort laut. An den Schulen und in der Lehrerfortbildung solle Medienpädagogik eine größere Rolle spielen als bislang.

Schon jetzt ist jedoch eine Kontrolle von Gewaltvideos und gewaltträchtigen Computerspielen vorhanden. Videofilme kann man erst dann ausleihen oder kaufen, wenn sie über die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), in der die Landesjugendbehörden vertreten sind, freigegeben werden. Auch die Altersgrenze legt die FSK gesetzlich verbindlich fest.

Keine Vorschriften für Computerspiele

Bei Computerspielen gibt es diese Vorschrift noch nicht. Die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle spreche lediglich eine Altersempfehlung für den Verkauf von Computerspielen aus, erläutert Ute Kortländer von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in Bonn. Allerdings sei geplant, auch auf diesem Gebiet verbindliche Altersgrenzen einzuführen.

Die Bundesprüfstelle kann Videos und Computerspiele indizieren, wenn ein Jugendamt oder ein Ministerium dies beantragt. Im Mai soll entschieden werden, ob das Computerspiel "Counterstrike" auf den Index gesetzt wird. Indiziert werden Videos und Spiele, die Gewalt gegen Menschen als wesentlichen Inhalt hätten, sagte Kortländer. Wenn Gewalt als sinnvolle Tat oder als Rache und Selbstjustiz dargestellt werde, sei eine Indizierung möglich. Im Februar 2002 standen 363 Computerspiele und 2.807 Videofilme auf dem Index.

Legaler Kauf indizierter Produkte

Die Indizierung bedeutet jedoch nicht, dass ein Film oder Spiel aus dem Verkehr gezogen wird. Dies ist erst der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft ein Video oder Spiel beschlagnahmen lässt. Indiziertes Material wird nur mit Kontrolle des Alters herausgegeben. Es darf nicht beworben, nicht vertrieben und nicht ausgestellt werden. Wäre "Counterstrike" bereits indiziert, hätte es der 19-jährige Amokläufer Steinhäuser dennoch völlig legal kaufen oder ausleihen können.

Zudem räumt die Bundesprüfstelle ein, dass Verbote und Indizierungen durch das Internet unterlaufen werden können. Es gebe allerdings wenig deutsche Server, die indizierte Computerspiele anböten, meine Kortländer. Ein Problem seien allerdings die ausländischen Anbieter. Darauf hätten die deutschen Gesetze keine Auswirkungen.

Szene klagt über "Hexenjagd"

Die "Counter-Striker" wehren sich übrigens dagegen, als jugendgefährdend eingestuft zu werden. Mehr als 26000 Spieler beteiligten sich bisher an einer Online-Petition der Zeitschrift "GameStar", in der es unter anderem heißt: "Ich spiele 'Counterstrike' nicht, weil ich mich an der Gewaltdarstellung ergötzen will, sondern um des sportlichen Vergleichs willen."

Auch der Bremer Psychologe Ralf E. Streibl erklärt, dass die meisten deswegen in die Welt solcher Spiele eintauchen, weil sie den Thrill genießen, in Echtzeit auf unvorhersehbarer Ereignisse zu reagieren. Andere aber lassen sich nach Einschätzung Streibls von der Gewalt faszinieren, was oft mit verwandten Formen des Medienkonsums einher geht: eine Fixierung auf Waffen, eine Vorliebe für brutale Filme oder der einseitige Konsum von aggressiver Musik. (wga)