Schlappe für "Kraftwerk" in Karlsruhe
31. Mai 2016Im Streit um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz hat der Komponist und Produzent Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen. Seine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe hatte Erfolg. Wenn der Eingriff in die Verwertungsrechte der Musikindustrie nur "geringfügig ist", hat die Kunstfreiheit Vorrang vor den Eigentumsrechten der Tonträgerhersteller, entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Fall muss nun neu entschieden werden.
18 Jahre schwelt der Rechtsstreit schon zwischen den Elektropop-Pionieren "Kraftwerk" und Pelham. Dieser hatte 1997 ohne zu fragen eine zweisekündige Sequenz aus dem "Kraftwerk"-Titel "Metall auf Metall" von 1977 kopiert. Den Beat legte er in Endlosschleife (Loop) unter das mit Sängerin Sabrina Setlur aufgenommene Lied "Nur mir". So etwas nennt man Sampling.
Diebstahl geistigen Eigentums
"Kraftwerk"-Gründungsmitglied Ralf Hütter warf Pelham daraufhin den Diebstahl geistigen Eigentums vor. Unter Kollegen hätte es sich gehört, vorher anzurufen, beklagte er im November in der Verhandlung in Karlsruhe. Vor dem Bundesgerichtshof hatte er 2012 in letzter Instanz erreicht, dass der Setlur-Song nicht mehr vertrieben werden darf.
Dagegen legten Pelham und Setlur Verfassungsbeschwerde ein. Etliche Produzenten und Musiker schlossen sich an, darunter die Sängerin Sarah Connor, der Rapper Bushido und der Reggae-Musiker Gentleman. Sie wollen erreichen, dass die Interpretation fremder Beats in neuem musikalischen Kontext ohne Genehmigung möglich bleibt.
se/as (dpa, afp)