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Schlappe für von der Leyen im Prozess um SMS an Pfizer-Chef

14. Mai 2025

Milliardenschwere Deals zu Corona-Impfstoffen wurden offenbar per SMS zwischen der EU-Kommissionspräsidentin und dem Pfizer-CEO eingefädelt. Die Textnachrichten sollten geheim bleiben - wogegen Journalisten klagten.

Belgien, Brüssel | EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hält vor einer EU-Flagge ein Mobiltelefon in die Kamera, auf dessen Bildschirm ein QR-Code zu sehen ist
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen - hier bei der Präsentation des digitalen COVID-19-Zertifikats im Juni 2021Bild: Johanna Geron/Pool/AP/picture alliance

Im Rechtsstreit um Textnachrichten an einen Pharma-Konzernchef hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Niederlage kassiert. Die Kommission habe keine plausible Erklärung gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, urteilte das Gericht der Europäischen Union. Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Beide Seiten einigten sich damals auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff; das Vertragsvolumen wurde auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die "New York Times" berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen beide auch per SMS kommuniziert haben.

Kommission wiegelte ab

Die frühere Brüsseler Bürochefin der "New York Times", Matina Stevis-Gridneff, beantragte zusammen mit ihrer Zeitung den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten. Die Kommission wiegelte mit der Begründung ab, in ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente. Das fochten die Journalistin und ihre Zeitung vor dem EU-Gericht an.

Pfizer-Chef Albert Bourla (Archivbild)Bild: John Thys/Pool/AP/picture alliance

Die Richter befanden nun, die Kommission müsse plausible Erklärungen abgeben, warum diese Dokumente nicht auffindbar seien. Die EU-Behörde habe aber nicht genau beschrieben, wie oder wo sie danach gesucht habe. Auch sei nicht klar, ob die Nachrichten gelöscht worden seien - und ob das freiwillig oder automatisch passiert sei oder ob von der Leyens Mobiltelefon inzwischen ausgetauscht wurde. Zudem sei nicht plausibel dargelegt worden, weshalb die Kommission die Chats nicht wichtig genug fand, um sie aufzubewahren.

jj/pgr (dpa, afp)

Redaktionsschluss: 18:00 Uhr (MESZ) - dieser Artikel wird nicht weiter aktualisiert.