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NSU-Versagen: Schleppende Reformen

Marcel Fürstenau19. März 2015

Als Reaktion auf die NSU-Morde stärkt der Bundestag die Kompetenzen des Generalbundesanwalts und will rassistische Verbrechen strenger bestrafen. Das sei immer noch viel zu wenig, sagen Kritiker.

Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht auf der Berliner Gedenkfeier für Opfer rechter Gewalt.
Bild: dapd

Auf den Schock folgte der erklärte Wille, alles zu tun, "um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen". Dieses Versprechen gab Angela Merkel am 23. Februar 2012 bei der Berliner Gedenkfeier für die Opfer der rassistisch motivierten Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) (im Artikelbild). Der Bundeskanzlerin ging es in ihrer mitfühlenden Rede aber auch darum, "alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann".

Gut drei Jahre später fällt die Bilanz durchwachsen aus. Mehrere Parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben dem Staat "Totalversagen" attestiert und Empfehlungen formuliert, welche Lehren daraus zu ziehen seien. Vieles davon erfordert einen langen Atem und Geduld, weil über Jahrzehnte gewachsene Strukturen in Sicherheitsbehörden nicht über Nacht verschwinden werden. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Opfer, Barbara John, bescheinigt Polizei, Justiz und Verfassungsschutz pauschal einen "Erstarrungszustand". Und der sei "von außen kaum zu ändern", schreibt sie in dem Buch "Unsere Wunden kann die Zeit nicht heilen".

Opfer-Angehörige fühlen sich von der Politik vernachlässigt

Eine der weiteren Autorinnen ist Aysen Tasküprü. Ihr Bruder Süleyman wurde am 27. Juni 2001 in seinem Hamburger Gemüseladen von den mutmaßlichen NSU-Mördern erschossen. Die Schwester des Getöteten fühlt sich von der Politik nicht ausreichend unterstützt. Ihre Enttäuschung gründet vor allem darauf, dass im NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht nicht alle Akten freigegeben würden. Aysen Tasküprü ist Nebenklägerin in dem schon fast zwei Jahre dauernden Strafverfahren gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte.

Journal - Nachrichten

03:36

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Die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Reformen im Bereich der Justiz sind nur bedingt geeignet, solch verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Denn im Kern sind es vage formulierte und deshalb eher kosmetisch anmutende Korrekturen. So soll der Generalbundesanwalt künftig früher und schneller Ermittlungen an sich ziehen dürfen, "wenn aufgrund des länderübergreifenden Charakters einer Tat" seine Zuständigkeit geboten erscheint. Dahinter stecken bittere Erkenntnisse. Die NSU-Mordserie ereignete sich von 2000 bis 2007 nach dem immer gleichen Muster. Alle zehn Opfer wurden regelrecht hingerichtet, die neun Männer mit ausländischen Wurzeln sogar mit derselben Waffe. Trotzdem gab es keine zentralen Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt.

Defizite bei "Fehlerkultur" und "Interkultureller Kompetenz"

Auch aufseiten der Polizei und des Verfassungsschutzes war die Kommunikation gestört. Barbara John wirft ihnen vor, "ihrer eigenen Behördenlogik" gefolgt zu sein: sich abgrenzen von anderen Diensten, ihren Vorteil suchen und ihre Sonderinteressen verteidigen. Um dieses Gegeneinander zu beenden, wollten die Innenminister als eine Sofortmaßnahme neue Strukturen für Informanten aus der rechten Szene schaffen. Doch die großspurig angekündigte zentrale V-Leute-Datei lässt weiter auf sich warten. Dabei wäre gerade sie ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit und erst recht an die Opfer-Angehörigen.

Der NSU-Untersuchungsausschuss in Thüringen hat durch hartnäckige Arbeit herausgefunden, welche Folgen eine zu große Nähe zwischen V-Leuten und ihren Führungsmännern in den Behörden haben kann. Für das ostdeutsche Bundesland, aus dem die mutmaßlichen NSU-Mörder stammen, bleibt festzuhalten: Staatlich bezahlte Spitzel haben unter den Augen des Verfassungsschutzes eine extremistische Neonazi-Szene aufgebaut. Um solche Fehlentwicklungen künftig zu vermeiden, soll in deutschen Sicherheitsbehörden die - so wörtlich - "Fehlerkultur" verbessert und die "interkulturelle Kompetenz" gestärkt werden. Diese Ratschläge stammen vom NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der im Sommer 2013 seine abschließenden Einschätzungen abgegeben hat.

Barbara John, Ombudsfrau für die Opfer-Angehörigen, als Sachverständige im NSU-Untersuchungsaussschuss.Bild: picture-alliance/dpa

Im Bericht der Bundesregierung darüber, wie die Empfehlungen umgesetzt wurden, ist angesichts der schwerwiegenden Versäumnisse von einer "Neujustierung von Daueraufgaben" die Rede. Neben selbstkritischen Worten heißt es, eine "Schulung in komplexen und interkulturellen Kommunikationsprozessen" sei Bestandteil des Berufsbildes und damit der Ausbildung. Dass zwischen Theorie und Praxis offenbar Welten liegen, wurde durch das NSU-Desaster auf erschreckende Weise sichtbar.

Die Interessenvertreterin der Opfer-Angehörigen, Barbara John, zweifelt an der Wirksamkeit der bislang beschlossenen Maßnahmen. Die Pflicht zur besseren Zusammenarbeit nennt die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte "Organisationsklempnereien". Ihre Skepsis scheint berechtigt zu sein, denn von der angekündigten Transparenz ist wenig zu spüren. So wurde im vergangenen Sommer bekannt, dass im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz CDs mit NSU-Bezug aufgetaucht sind. Das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste beauftragte auch deshalb den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jerzy Montag, als Sonderermittler tätig zu werden.

Petra Pau hält weiteren NSU-Untersuchungsausschuss für möglich

Seine Ergebnisse will der Politiker von Bündnis 90/Die Grünen noch im Frühjahr präsentieren. Gut möglich, dass es anschließend einen weiteren NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag geben wird. Zwischen den Obleuten des ersten Ausschusses gibt es nach wie vor einen regen Kontakt zu diesem Thema. Petra Pau von den Linken ließ schon durchblicken, dass sie sich eine Neuauflage vorstellen könnte. Sie habe immer noch mehr Fragen als Antworten. Beispielhaft verweist sie auf mögliche Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die NSU-Morde an dem Geschäftsmann Halit Yozgat in Kassel und der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn.

April 2014: Gedenkveranstaltung für das NSU-Opfer Halit Yozgat. Auf dem Rasen liegen Fotos aller Ermordeten.Bild: picture-alliance/dpa

Die aktuellen Justizreformen sind in den Augen der stellvertretenden Bundestagspräsidentin Pau nicht mehr als ein "Gesetzlein". Wahrscheinlich wird ihr die Bundesregierung nicht einmal widersprechen. So können rassistische Motive schon nach bisherigem Recht bei der Verurteilung von Angeklagten verschärfend wirken. In Paragraf 46 des Strafgesetzbuches ist ausdrücklich von der "Gesinnung, die aus der Tat spricht" die Rede. Auch die "Beweggründe und die Ziele des Täters" seien zu berücksichtigen. In der neuen Fassung des Paragrafen finden sich nun die die Wörter "rassistisch", "fremdenfeindlich" und "menschenverachtend". Die Ankläger im NSU-Prozess hatten auch mit dem alten Paragrafen keine Probleme, die Dimension der Morde und Sprengstoffanschläge klar und deutlich in Worte zu kleiden. Der Hauptangeklagten Beate Zschäpe werden ihre "nationalsozialistisch geprägten völkisch-rassistischen Vorstellungen" als Tatmotiv vorgeworfen.