Schlink begrüßt Urhebervertragsrecht
11. Januar 2002Der Rechtsexperte und Bestseller-Autor Bernhard
Schlink ("Der Vorleser") hat die von Verlegern und Filmproduzenten abgelehnte Reform des Urhebervertragsrechts begrüßt. Die Neuregelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar und auch nach europäischem Recht
längst überfällig, sagte der Jura-Professor an der Berliner Humboldt-Universität bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens für die Gewerkschaft ver.di und den Deutschen Journalisten-Verband.
Der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD)
vorgelegte Entwurf soll die Vergütung für freie Mitarbeiter in der Medien- und Buchbranche regeln. Unter anderem wird dabei eine "angemessene" Vergütung für Kreative gefordert.
Schlink erklärte, das neue Urhebervertragsrecht regele nicht das Arbeitsverhältnis zwischen freien Mitarbeitern und Verwertern, sondern die Nutzung von geistigem Eigentum. Die geplante Vereinbarung von Honorarsätzen für Autoren und andere Kreative solle den Gerichten - vergleichbar einem Mietspiegel - als Richtschnur für Entscheidungen im Streitfall dienen. Auch Richtlinien des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission schrieben eine "angemessene" Vergütung für Honorarkräfte vor. Das neue Gesetz soll eine Hilfe für freie Autoren gegen die "Übermacht" der Medienunternehmer sein.