Schreiber beteuert seine Unschuld
19. Januar 2010Am ersten Prozesstag hat der Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber alle Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Vorwürfe der Beihilfe zur Untreue und zum Betrug seien unzulässig und der der Bestechung verjährt, ließ der 75-Jährige am Montag (18.01.2010) über seinen Verteidiger erklären. Was den Vorwurf der Steuerhinterziehung angehe, zeige die Anklage "gravierende Mängel".
Panzer, Hubschrauber, Flugzeuge
Die Staatsanwaltschaft wirft Schreiber vor, zwischen 1988 und 1993 Steuern in Höhe von umgerechnet insgesamt 12,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Das Geld hat er laut Anklage als Provision bei den Verkäufen von Rüstungsgütern erhalten. Dabei geht es um den Verkauf von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien, von Hubschraubern an Kanada und Flugzeugen an Thailand. Schreiber habe mithilfe von zwei Scheinfirmen in Liechtenstein und Panama "ein für die Finanzbehörden undurchschaubares Lügengebäude" aufgebaut. Auf diese Weise habe er die Provisionen verschleiert.
Außerdem muss sich Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Beihilfe zum Betrug verantworten. Laut Anklage hat er unter anderem den damaligen Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (CSU) und zwei Thyssen-Manager bestochen. Schreiber gilt als Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal. Der Waffenlobbyist hatte der Partei 1991 eine Million Mark gespendet. Nachdem die Zahlung bekannt geworden war, kam der Spendenskandal ins Rollen. Am Ende musste der heutige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble als CDU-Vorsitzender zurücktreten.
Nur ein Strohmann?
Für das Verfahren hat das Gericht 25 Verhandlungstage angesetzt. Schreiber selbst versuchte am Montag, seine Rolle als Waffenlobbyist herunterzuspielen. Er sei doch nur der Handlanger gewesen, die "wesentlichen Weichenstellungen" seien "von Politikern getroffen worden", ließ er über seinen Verteidiger erklären: "Es ist doch nicht so, dass ein Einzelunternehmer aus Bayern zwischen Regierungen verschiedener Staaten hin und her spazieren und solche Großprojekte zustande bringen könnte."
Auch Namen nannte Schreiber in diesem Zusammenhang: Der damalige CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Franz-Josef Strauß habe außer beim Panzerverkauf eine "entscheidende Rolle" gespielt, ebenso der damalige Regierungschef der kanadischen Provinz Neufundland, Frank Moores. Beide Politiker sind inzwischen verstorben.
Unzufriedenes Gericht
Das Gericht zeigte sich unzufrieden mit der Erklärung von Schreibers Verteidigung. Unklar sei zum Beispiel, wofür Millionenbeträge an zwei Ex-Thyssen-Manager und den früheren Rüstungsstaatssekretär Pfahls gezahlt worden seien. Schreiber solle darauf in der nächsten Sitzung konkrete Antworten geben, forderte der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell. Auch müsse geklärt werden, wohin die Gelder aus den Briefkastenfirmen gingen, die die Anklage nannte. Schreibers Aussage, er wisse das nicht mehr, sei zu allgemein.
Wegen Beihilfe zur Untreue wird Schreiber aber wohl nicht verurteilt werden. Am Rande des Prozesses räumte der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz ein, dass dieser Tatbestand im Auslieferungsantrag an Kanada gefehlt habe und Schreiber von daher nicht deswegen verurteilt werden könne. Der Vorwurf der Bestechung sei aber, anders als die Verteidigung gesagt hatte, nicht verjährt. Schreiber war vergangenen August von Kanada nach Deutschland ausgeliefert worden, nachdem er jahrelang dagegen prozessiert hatte.
Autor: Dirk Eckert (afp, dpa)
Redaktion: Susanne Eickenfonder