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Schutz vor Billiglohnkonkurrenz

22. März 2006

Das Bundeskabinett billigt eine Vorlage von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), die Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs von Osteuropäern zu verlängern. Die EU-Kommission war dagegen.

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt weiter erschwert: Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten der EUBild: dw-tv
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD)Bild: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Entgegen der Empfehlung der EU will Bundesarbeitsminister Franz Müntefering den deutschen Arbeitsmarkt weiter vor Billiglohnkonkurrenz aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) schützen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch (22.3.2006) die bestehende Einschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer unter anderem aus Polen für drei weitere Jahre bis April 2009 verlängert. Müntefering hatte seinen Beschlussvorschlag mit der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland begründet. "Nur die weitere Inanspruchnahme der Übergangsfristen erlaubt es, den Arbeitsmarktzugang von Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten weitestgehend gemäß nationalem Recht zu kontrollieren und zu limitieren", erklärte der SPD-Politiker.

Gegen den Willen der EU

Bei der EU-Erweiterung 2004 hatte sich Deutschland vorbehalten, den Zugang zum Arbeitsmarkt bis zu sieben Jahre lang einzuschränken. Dafür wurden Zeitabschnitte von zwei, drei und zwei Jahren festgelegt, für die die Einschränkung jeweils mitgeteilt werden muss. Das Kabinett will eine entsprechende Mitteilung an die EU-Kommission zum 1. Mai beschließen. Im Februar hatte das Ministerium mitgeteilt, es werde nach drei Jahren von der Verlängerungsoption bis 2011 Gebrauch machen.

Deutschland widersetzt sich damit einem Wunsch der EU-Kommission. Diese hatte sich, wie Müntefering in der Kabinettsvorlage eingeräumt hatte, Anfang Februar dafür ausgesprochen, "dass die alten Mitgliedstaaten nicht weiter von den Übergangsbestimmungen Gebrauch machen". Eine Studie habe ergeben, dass billige Arbeitskräfte aus den am 1. Mai 2004 beigetretenen zehn neuen EU-Staaten keine Gefahr für den Arbeitsmarkt der alten Mitglieder darstellten. Vielmehr hätten Länder wie Großbritannien von der Öffnung des Arbeitsmarkts profitiert.

Teil des Koalitionsvertrags

Die Freizügigkeit soll dem Beschluss zufolge weiter für Arbeitnehmer aus acht der zehn Beitrittstaaten eingeschränkt werden. Ausgenommen sind nur Zypern und Malta. Zudem bleibe in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration die Entsendung von Arbeitnehmern bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen beschränkt.

Auf die Verlängerung der Übergangsregelungen hatten sich Union und SPD bereits in ihren Koalitionsverhandlungen verständigt. Nach Darstellung aus dem Arbeitsministerium wäre andernfalls ein größerer Andrang von Wanderarbeitnehmern gerade im Niedriglohnsektor zu erwarten. Deutschland schotte seinen Arbeitsmarkt aber nicht ab. Nach dem Zuwanderungsgesetz sei eine limitierte Zulassung zum Arbeitsmarkt weiter möglich. "Wirtschaftspolitisch ist die Inanspruchnahme der Übergangsfristen nicht schädlich", hatte Müntefering in seinem Begleitschreiben zur Beschlussvorlage erklärt. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, die IG Bauen-Agrar-Umwelt und der Zentralverband des Handwerks seien für die Verlängerung gewesen. (pk)

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