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Schutz vor unerwünschter Übernahme

Dirk Kaufmann
21. Oktober 2016

Die Einkaufstouren fernöstlicher Firmen in Deutschland schrecken inzwischen auch die Bundesregierung auf. Insbesondere wenn es um Schlüsselbranchen geht. Das Wirtschaftsministerium will nun Schutzplanken einziehen.

Symbolbild - Osram
Bild: picture-alliance/dpa

Chinesische Unternehmen hatten in Europa zuletzt mit mehreren großen Übernahme-Angeboten für Aufsehen gesorgt. Der chinesische Elektrogeräte-Hersteller Midea hatte bis Anfang August fast 95 Prozent der Aktien des deutschen Roboterbauers Kuka für rund 4,5 Milliarden Euro gekauft. Chinesische Investoren sollen nun auch ein Auge auf das Traditionsunternehmen Osram geworfen haben. Deutschen Firmen sind solche Übernahmen in China nicht erlaubt.

Jetzt will das Bundeswirtschaftsministerium deutsche Unternehmen in strategisch wichtigen Branchen besser vor Übernahmen schützen. "Wir wollen künftig im Einzelfall genauer prüfen: Wer ist der Investor? Wo kommt das Geld her? Welche Ziele verfolgt er, gerade bei Firmen mit technologischen Schlüsselkompetenzen", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Kein Protektionismus, sondern fairer Wettbewerb

Nach Angaben des Ministeriums wird in der Bundesregierung derzeit ein entsprechendes Eckpunktepapier beraten. "Wir haben eine sehr offene Volkswirtschaft und begrüßen grundsätzlich das Engagement ausländischer Unternehmen in Deutschland", teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

"Wir sind aber zunehmend mit der Frage konfrontiert, dass wir im Wettbewerb mit Ländern stehen, die selbst nicht so offen sind", so das Ministerium weiter. Die Bundesregierung wolle keinen Protektionismus, aber faire Wettbewerbsbedingungen

Schmerzgrenze bei 25 Prozent

Die "Welt am Sonntag" und das "Handelsblatt" hatten zuletzt über das Papier namens "Eckpunkte für einen Vorschlag zur Investitionsprüfung auf EU-Ebene" berichtet. Demnach solle Regierungen das Recht eingeräumt werden, den Kauf von Unternehmensanteilen zu untersagen, wenn der Käufer mehr als 25 Prozent der Stimmrechte und damit die Grenze zur Sperrminorität erreicht.

Ein Eingriff solle vor allem in vier Fällen möglich sein: bei einer industriepolitisch beeinflussten Investition, bei staatlicher Subventionierung des Käufers, bei einer Übernahme durch ein staatliches oder teilstaatliches Unternehmen oder bei Direktinvestitionen aus Ländern, die ihrerseits deutschen Unternehmen nur eingeschränkten Marktzugang bieten.

dk/kle (dpa)

 

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