1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Gericht: Russland soll ukrainische Seeleute freilassen

25. Mai 2019

Seit dem Vorfall im Asowschen Meer vor einem halben Jahr befindet sich die Besatzung von drei ukrainischen Schiffen in russischer Gefangenschaft. Ob Russland der gerichtlichen Anordnung folgen wird, ist unklar.

Russland Küstenwache in der Straße von Kertsch
Die russische Küstenwache im Dezember auf Patrouille an der 2018 eröffneten Brücke, die über die Straße von Kertsch führtBild: picture-alliance/dpa/S. Malgavko

Der Internationale Seegerichtshof ordnete an, Russland solle 24 Seeleute, die sich seit November in russischer Gefangenschaft befinden, mit sofortiger Wirkung frei- und in die Ukraine zurückkehren lassen. Auch die drei in Gewahrsam genommenen ukrainischen Schiffe sollen zurückgegeben werden, wie Gerichtspräsident Jin-Hyun Paik in Hamburg verkündete. Damit entschied das Gericht im Sinne der Ukraine, die die Freigabe der Menschen und Schiffe beantragt hatte. Beide Seiten sollten zudem keine weiteren Maßnahmen veranlassen, um die extrem angespannte Situation weiter zu verschärfen, hieß es.

Die russische Küstenwache hatte im vergangenen November drei ukrainische Kriegsschiffe unweit der von Russland annektierten Halbinsel Krim gewaltsam gestoppt. Seitdem sind die Schiffe und die 24 Seeleute in russischem Gewahrsam. Die Seeleute sollen sich vor Gericht wegen Verletzung der russischen Grenzen verantworten. Ihre Untersuchungshaft wurde unlängst bis Ende Juli verlängert.

Ukraine: "Schiffe waren in internationalen Gewässern"

Aus Sicht der Ukraine hat Moskau gegen die UN-Seerechtskonvention verstoßen und halte sowohl die Schiffe als auch die Seeleute widerrechtlich fest. Laut der Ukraine befanden sich die Schiffe zum Zeitpunkt ihrer Festsetzung mehr als zwölf Seemeilen von der Küste entfernt und damit in internationalen Gewässern. Sie seien keinesfalls in von Russland beanspruchte Gewässer eingedrungen, erklärte ein Vertreter der ukrainischen Delegation vor zwei Wochen bei der Anhörung. Doch selbst, wenn das der Fall gewesen wäre, hätten die Russen nach dem internationalen Seerecht lediglich das Recht gehabt, die Schiffe zum Umkehren aufzufordern, betonte er.

Dieses Bild aus einem Video der russischen Küstenwache soll den Vorfall mit einem ukrainischen Marineboot zeigenBild: picture-alliance/AP/Russia's Federal Security

Die Schiffe seien ursprünglich auf dem Weg ins Asowsche Meer gewesen. Da Russland die Straße von Kertsch mit einem Frachtschiff blockiert habe, seien die Schiffe umgekehrt, um zu ihrem Heimathafen in Odessa zurückzukehren. Die russische Küstenwache sei den rückkehrenden Schiffen gefolgt und habe sie in internationalen Gewässern gestoppt.

Russland verweigerte eine Beteiligung an dem Verfahren. Zur Begründung hieß es, militärische Aktivitäten durch Schiffe und Flugzeuge der Regierung fielen nicht in die Zuständigkeit des Seegerichtshofes. Die ukrainische Seite bestritt, dass es sich um einen militärischen Zwischenfall gehandelt habe. Zwar seien Kriegsschiffe beteiligt gewesen, aber sie hätten keinerlei militärische Aktionen ausgeführt.

Gerichtspräsident Jin-Hyun Paik bei der Anhörung Anfang MaiBild: picture-alliance/dpa/M. Scholz

Aus Sicht des Hamburger Seerechts-Professors Alexander Proelß ist es fraglich, ob Russland den Anordnungen des Gerichts Folge leisten werde - dem Gericht stünden keine Zwangsmaßnahmen zur Verfügung. Die Entscheidung zugunsten der Ukraine würde jedoch den politischen Druck auf Russland erhöhen, die Schiffe und die Seeleute freizugeben.

Der Internationale Seegerichtshof entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsübereinkommens. In den bisherigen Streitfällen vor dem Gericht ging es häufig um die sofortige Freigabe von Schiffen, die wegen des Vorwurfs der illegalen Fischerei festgehalten wurden.

ust/sti (dpa, Livestream itlos.org, justiz.hamburg.de, auswaertiges-amt.de) 

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen