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Politik

Druck auf "Identitätstäuscher"

17. März 2019

Das Bundesinnenministerium will den Behörden ein neues Druckmittel geben, damit Asylbewerber ihre wahre Identität offenlegen. Bei Abschiebungen scheint bislang das Prinzip zu gelten: "Der Ehrliche ist der Dumme."

Deutschland Asylbewerber (Symbolbild)
Bild: picture-alliance/dpa/F. von Erichsen

Wer seine Herkunft offen legt, kann leichter abgeschoben werden, zum Beispiel wenn er aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland stammt. Deshalb ziehen es einige Asylbewerber vor, falsche Angaben zu machen oder ihre Herkunft zu verschleiern. Lange Prüfungen können dann die Abschiebung verzögern oder ganz verhindern. Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur weiteren Verschärfung des Asylgesetzes setzt Migranten stärker unter Druck.

Aufnahmezentrum oder eigene Wohnung

Darin heißt es, wenn ein Ausländer "über seine Identität oder Staatsangehörigkeit falsche Angaben gemacht hat", müsse er dauerhaft in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Eine Rückkehr oder ein Umzug in eine eigene Wohnung bis zur Klärung der Sachverhalte soll ihm verwehrt werden. Das gilt auch für Asylbewerber, deren Antrag bereits abgelehnt wurde und die abgeschoben werden sollen. Sie müssen bei ihrer Identifizierung oder der Beschaffung von Reisedokumenten mitwirken. Sollten sie bereits in eigenen vier Wänden leben, müssen sie wieder in eine Aufnahmeeinrichtung umziehen.

Herkunft und Identität müssen eindeutig geklärt werden - das geplante Asylgesetz setzt Flüchtlinge, die dabei täuschen, unter DruckBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Längere Bearbeitungszeiten für Behörden

Änderungen sind auch bei den sogenannten Anker-Zentren (Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung) vorgesehen. So sollen erwachsene Asylbewerber bis zu 18 Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben müssen, wenn sie nicht vorher einen Schutzstatus erhalten. Bislang bleiben Flüchtlinge sechs Wochen, höchstens drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen und werden dann auf die Kommunen verteilt. Für Minderjährige und Familien soll künftig eine maximal Aufenthaltsdauer von sechs Monaten gelten. So sollen die Behörden eine längere Bearbeitungszeit haben, in der sich die Antragsteller nicht absetzen oder untertauchen können.

Anker-Zentrum in Schweinfurt - Asylbewerber sollen länger bleibenBild: picture-alliance/dpa/K. Hildenbrand

War die erste Anerkennung rechtmäßig?

Ein weiterer Punkt der geplanten neuen Asylgesetzgebung ist die Frist für eine Überprüfung von Flüchtlingsanerkennungen. Bisher werden die Entscheidungen nach drei Jahren überprüft. Künftig sollen die Behörden fünf Jahre Zeit haben - zumindest vorübergehend. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, sagte der Nachrichtenagentur AFP, mit der Verlängerung solle ein Rückstau bei der Bearbeitung der aktuellen Asylanträge verhindert werden. "Die Überprüfung der Anerkennung aus der Hochphase der Flüchtlingskrise ist unbedingt erforderlich, weil damals zahlreiche Anerkennungen nur in einem schriftlichen Verfahren erfolgten. In den Jahren zwischen 2015 und 2017 wurden 700.000 Flüchtlinge auf diese Art und Weise anerkannt. "Die zentrale Unterbringung dieser Personen soll die Abschiebung von Ausreisepflichtigen künftig erleichtern", so Middelberg.

Der Entwurf des Innenministeriums ist den anderen Ressorts der Bundesregierung kürzlich zur Stellungnahme übermittelt worden. Im April soll das Kabinett entscheiden.

fab/haz (dpa, afp)

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