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Sexismus-Debatte um Sommerhit "Layla"

Torsten Landsberg
13. Juli 2022

Ein Ballermann-Hit ist auf einem Volksfest unerwünscht, weil er sexistisch ist. Bundesjustizminister Marco Buschmann findet das nicht gut. Das riecht nach Sommerloch.

Viele Menschen tummeln sich in der Open-Air-Kneipe "Bierkönig" in Playa de Palma.
La-la-la-la-la-la-la: Am Ballermann entscheidet die Textsicherheit unter Alkoholeinfluss über einen HitBild: Augst/Eibner-Pressefoto/picture alliance

Nein, Eric Claptons Hit "Layla", sicherlich eine der größten Nummern der Rockgeschichte, feiert kein rundes Jubiläum. Trotzdem taucht der Titel dieser Tage in zahlreichen Meldungen auf. Grund dafür ist ein Party-Hit gleichen Namens, der von Mallorca aus seinen Siegeszug nach Deutschland antrat.

Der Badeort El Arenal auf der spanischen Insel ist ein Eldorado für feierwütige Touristen. Beliebte Anlaufstelle des deutschen Massentourismus ist die Strandbar Ballermann 6, deren Gäste schon in der Mittagssonne mit langen Strohhalmen Alkohol aus Plastikeimern trinken. Ballermann ist mittlerweile ein Synonym für diesen Tourismus-Zweig - und schon länger ein nachvollziehbarer Grund, warum nicht alle Mallorquiner gut auf Deutsche zu sprechen sind.

In diesem sehr speziellen Kosmos hat sich bereits vor Jahren die musikalische Nische des Partyschlagers gebildet. Jürgen Drews oder Mickie Krause heißen die Ballermann-Stars, zu denen sich nun auch Robin Leutner zählen darf. Als DJ Robin hat er mit einem Sänger namens Schürze ein Lied aufgenommen, das von der Aufseherin eines Bordells, einer Puffmutter, handelt - ihr Name, klar: Layla. 

Wahrscheinlich hätte außerhalb der Mauern von Großraumdiskotheken niemand Notiz von dem Lied genommen, hätte die Stadt Würzburg als Veranstalterin des Kiliani-Volksfests die Festzeltbetreiber nicht gebeten, auf das Lied zu verzichten. Die Stadt bewertet den Inhalt als sexistisch.

Unbestritten gibt es in deutschen Liedtexten hochproblematische Passagen, die auf vorsätzliche Grenzüberschreitung, mindestens aber auf eine beunruhigende Sorglosigkeit schließen lassen. Im deutschsprachigen Rap und selbst in der so gefühligen Schlagerszene tauchen Inhalte auf, die Einvernehmen beim Geschlechtsverkehr als lästige Nebensächlichkeit und die Frau als willenloses Objekt erscheinen lassen.

Dass nun ausgerechnet über Sexismus in einem Ballermann-Lied diskutiert wird, obwohl sexuelle Anzüglichkeiten, die Größe des männlichen Geschlechts oder der weiblichen Oberweite dort Kernthemen sind, wirkt im Vergleich unverhältnismäßig.

"Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler", heißt es in dem Lied, "La-la-la-la-la-la-la-Layla-la-la-la-la". Da dürfte es im Karneval, auf dem Oktoberfest oder in jeder x-beliebigen Skihütte musikalisch deftiger zugehen. Ob es auch auf ein Volksfest gehört, ist sicher eine andere Frage. Auch die Rheinkirmes in Düsseldorf will auf das Lied verzichten.

MBSounds alias Bundesjustizminister Marco Buschmann hält nichts von Schlager-VerbotenBild: Thomas Trutschel/photothek/picture alliance

Textsicher über der Kloschüssel

Layla, geiler - der Text ist nicht eben ausgereift, aber ein Lied taugt eben nur dann zum Ballermann-Hit, wenn er sich auch noch im Vollsuff mitgrölen lässt - notfalls beim Übergeben über der Kloschüssel.

Dieses Prinzip kennen die beiden Protagonisten aus eigener Anschauung: DJ Robin residiert im "Bierkönig", einer Mischung aus Disco und Kneipe in Playa de Palma, wo sein Partner Schürze vor Jahren mal einen Schlager-Nachwuchswettbewerb gewann. Nun stehen beide an der Spitze der deutschen Single-Charts.

An "Layla" ist vor allem erstaunlich, wie erfolgreich es trotz seiner dürftigen Qualität ist, sowohl gesanglich als auch musikalisch. So eine Produktion bekommt ein 16-jähriger Hobby-Musiker mit kostenloser Software auf seiner Playstation nicht schlechter hin.

Apropos: Marco Buschmann hat sich in die Debatte eingeschaltet. Der ist nicht nur Bundesjustizminister, sondern auch Hobby-Musiker: Als MBSounds stellt er Eigenkreationen auf die Musik-Plattform Soundcloud, darunter "Driving to the Bar", das aber trotz seines Titels kein Ballermann-Hit ist.

Buschmann hat das Vorgehen in Würzburg kritisch kommentiert. Schlagertexte "behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zuviel", schrieb er auf Twitter. Juristen wiesen den Minister darauf hin, dass ein behördliches Verbot rechtswidrig wäre - und auch gar nicht vorliegt. Die Summe der Zutaten legt nahe, dass es sich hier um ein Sommerloch-Thema handeln könnte: Wenn Deutschland im Sommerurlaub weilt, schaffen es selbst Themen nach oben, die sonst keine Beachtung fänden.

Die wirkliche Debatte in den sozialen Medien dreht sich derweil weniger um Sexismus, sondern um die Frage, welches Lied in diesem Sommer nun das härtere Brett ist: "Layla" oder eben doch "Dicht im Flieger"? Ein Kommentar unter dem "Layla"-Video fasst die Thematik auf YouTube treffend zusammen: "Jedes Land bekommt den Sommersong, den es verdient."

Von Schlager bis Rock: Deutsche Chartmusik

07:20

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