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Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

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Hemma Jäger4. Mai 2011

Das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherungsverwahrung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben hochgefährliche Straftäter auch nach Ablauf ihrer Haftstrafe hinter Gittern.