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Verstaatlichung von Banken

Andreas Becker2. Februar 2009

Die Bundesregierung bereitet die vollständige Verstaatlichung von Banken vor. Aktionäre, die ihre Anteile nicht verkaufen wollen, sollen zur Not auch enteignet werden können. Eine sinnvolle Drohung, meint Andreas Becker.

Bild: DW

Zwangsenteignungen gibt es in Deutschland schon heute. Wenn etwa eine Autobahn gebaut wird, dann kann der Staat jene Grundstücksbesitzer enteignen, die ihr Land partout nicht verkaufen wollen. Allerdings muss er die Eigentümer entschädigen. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 14: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt."

Ein solches Gesetz plant nun Bundesfinanzminister Peer Steinbrück für den Bankensektor. Bis Ende des Jahres sollen auch Enteignungen möglich sein, wenn der Staat eine Bank übernehmen will.

Wobei ja von "wollen" keine Rede sein kann. Der Staat will nicht, er muss. Die Lage einiger Banken ist derart dramatisch, dass sie ohne staatliche Hilfe nicht überleben können. An der Commerzbank hat sich der Staat bereits mit 25 Prozent beteiligt. Noch düsterer sieht es beim Münchner Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate aus. Der ist nicht überlebensfähig, obwohl er schon mehr als 90 Milliarden Euro staatlicher Hilfen erhalten hat.

"Systemische Bedeutung"

Wohlgemerkt: Noch sind die Steuermilliarden nicht weg - es handelt sich um Kredite und Garantien. Verloren wären sie im Falle einer Pleite der Hypo Real Estate. Dazu will es der Bund auf keinen Fall kommen lassen. Nicht nur, weil er seine 90 Milliarden nicht verlieren will. Vielmehr fürchtet er, dass eine Pleite der Bank das gesamte deutsche Finanzsystem erschüttern würde. Ob das wirklich so wäre, sei dahin gestellt. Nach Meinung vieler Experten, der Bankenaufsicht und des Finanzministeriums hat die Hypo Real Estate jedenfalls "systemische Bedeutung".

An einer Beteiligung des Staates wird wohl kein Weg vorbei führen. Nicht, weil der Staat der bessere Banker wäre - dafür gibt es keinen Beleg -, sondern weil sich die Hypo Real Estate mit dem Staat im Rücken dann endlich wieder Kapital besorgen könnte. Denn ohne den Staat findet sie keinen, der ihr noch Geld leiht.

Das Kalkül des neuen Managements und des Finanzministers sieht so aus: Der Staat beteiligt sich, die Bank erhält neues Geld, ordnet ihre Geschäfte und wird, irgendwann in der Zukunft, wieder gesund und profitabel. Dann kann der Staat seine Anteile wieder verkaufen, vielleicht sogar mit Gewinn.

Entschädigung zu Marktpreisen

Hier kommen die Aktionäre ins Spiel: Seit Beginn der Finanzkrise hat sich ihr Besitz fast in Luft aufgelöst. Vor zwei Jahren kostete die Aktie der Hypo Real Estate noch rund 50 Euro. Im Sommer letzten Jahres kaufte der US-Investor J.C. Flowers rund ein Viertel der schon angeschlagenen Bank und zahlte noch rund 23 Euro pro Aktie. Und heute? Zur Zeit kostet das Papier etwas mehr als einen Euro.

Dieser Verlust könnte die Aktionäre auf seltsame Gedanken bringen. Sie wissen zwar: Ohne eine Beteiligung des Bundes geht die Bank pleite und ihre Aktien sind gar nichts mehr wert. Sie wissen aber auch, dass der Staat die Bank unbedingt retten will - schließlich hat die Bank ja "systemische Bedeutung". Vielleicht - so eine mögliche Überlegung - könnte man die Notlage nutzen und sich den Verkauf der Aktien teurer bezahlen lassen, als diese wert sind? Es wäre dies ein Alles-oder-Nichts-Spiel von Aktionären, die nicht mehr viel zu verlieren haben.

Mit dem geplanten Gesetz macht der Bund klar, dass er sich auf solche Spielchen nicht einlassen wird. Vorgesehen ist eine Entschädigung zu Marktpreisen - es gilt der durchschnittliche Aktienkurs der letzten zwei Wochen vor Enteignungsbeschluss. Ein solches Gesetz wäre eine glaubhafte Drohung, die hoffentlich nicht angewendet werden muss. Der Staat verschuldet sich derzeit stark, um das Feuer im Finanzsystem zu löschen. Er ist daher entschlossen, sich nicht auch noch vorschreiben lassen, zu welchen Bedingungen er einer maroden Bank helfen soll.

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