Slowakei erkennt künftig nur noch zwei Geschlechter an
26. September 2025
"Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind", heißt es künftig im Grundgesetz des EU-Mitgliedstaates. Für die Verfassungsänderung stimmten 90 der 150 Abgeordneten des Nationalrats in Bratislava, wie die Nachrichtenagentur TASR meldete. Es gab sieben Gegenstimmen.
LGBTQ-Rechte eingeschränkt
Die Opposition hatte das Votum im Parlament weitgehend boykottiert, in dessen Folge nun die Rechte der LGBTQ-Gemeinschaft eingeschränkt werden. LGBTQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Queer. Geschlechtsumwandlungen bei Transgender-Menschen werden jetzt erschwert.
Die Novelle, die am 1. November in Kraft treten soll, sieht ferner vor, dass - bis auf wenige Ausnahmen - nur noch verheiratete Paare Kinder adoptieren dürfen. Dass eine Ehe in der Slowakei nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist, war bereits während einer früheren Amtszeit von Robert Fico als Ministerpräsident im Jahr 2014 festgelegt worden. Leihmutterschaften werden nun ausdrücklich verboten.
EU-Recht hintenangestellt
Außerdem wird mit der Verfassungsänderung festgeschrieben, dass die "Souveränität" der Slowakei in "kulturellen und ethischen Angelegenheiten" künftig Vorrang vor dem Recht der Europäischen Union hat. Dies bedeutet, dass Entscheidungen in Bereichen wie Bildung, Familienleben und Sprache ausschließlich in die Kompetenz der nationalen Gesetzgebung fallen.
Der linksnationalistische Regierungschef Fico hatte die geplanten Änderungen im Januar vorgestellt. Er folgte damit einem ähnlichen Vorstoß des US-Präsidenten Donald Trump. Fico begründete sein Vorhaben damit, dass zur Bewahrung der "Traditionen, des kulturellen und geistigen Erbes unserer Ahnen" ein "konstitutioneller Schutzwall gegen progressive Politik" errichtet werden müsse. Zudem müsse wieder der "gesunde Menschenverstand" maßgeblich sein.
Kritiker: Konflikt mit EU-Verträgen
Kritiker warnten, die Slowakei dürfte mit ihren Änderungen in Konflikt zu den Vorgaben der EU-Verträge geraten. Kritisch äußerte sich auch die sogenannte Venedig-Kommission, ein in Verfassungsfragen beratendes Organ des Europarats in Straßburg. Das Gremium aus Verfassungsrechtlern warnte die Drei-Parteien-Koalition in Bratislava zuletzt am Mittwoch davor, ihre Vorhaben umzusetzen.
Die Staaten des Europarates sollten keine Konflikte schaffen zwischen "kulturellen Fragen" und den internationalen Abkommen, die sie selbst unterzeichnet haben. Mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union hatte sich die Slowakei 2004 zur Achtung der Grundrechte verpflichtet.
Das Ergebnis der Abstimmung im Nationalrat galt als Überraschung. Lange Zeit hatte es nicht nach einer Mehrheit für den Entwurf ausgesehen. Letztlich halfen der Regierung auch einige Abgeordnete der Opposition.
Die Slowakei gilt als religiös geprägtes Land. Bei der letzten Volkszählung im Jahr 2021 bekannten sich knapp 56 Prozent der etwa 5,4 Millionen Einwohner zum römisch-katholischen Glauben.
se/pgr (dpa, afp, kna)
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