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Slowenisches Gesetz über Massengräber aus dem Zweiten Weltkrieg in Kraft

22. Juli 2003

Ljubljana, 19.7.2003, STA, engl.

Das höchst umstrittene Gesetz über Massengräber aus dem Zweiten Weltkrieg und der Nachkriegszeit ist am Samstag (19.7.) in Kraft getreten, einem Monat, nachdem es trotz des Widerstands zweier Oppositionsparteien verabschiedet worden war. Das Gesetz, dessen Ausarbeitung und Erörterung fünf Jahre dauerte, ist der erste Schritt zu einer einheitlichen Kennzeichnung und zum Erhalt von Massengräbern aus dem Zweiten Weltkrieg und der Nachkriegszeit. Das Gesetz definiert die Massengräber als militärische Gräber und Gräber von Opfern des Krieges und der Ergebnisse der Nachkriegszeit. Die Mittel für den Erhalt der Gräber werden vom Staat gestellt, können aber auch von privaten Spendern zur Verfügung gestellt werden.

Neben den Identifizierungsdaten, Ort und Zeitpunkt des Todes, können die Gräber auch mit einem Gedenktext gekennzeichnet werden. Auf militärischen Gräbern wird der Text lauten: "Im Krieg ums Leben gekommen, Republik Slowenien". Ausgenommen sind Gräber, in denen Soldaten ausländischer Armeen begraben sind.

Auf Gräbern von Opfern – Zivilisten, die während des Krieges starben oder hingerichtet wurden, wird stehen: "Starb als Opfer des Krieges. Republik Slowenien." Gräber von Opfern von Massenhinrichtungen nach dem Krieg werden die Aufschrift tragen: "Opfer von Tötungen im und nach dem Krieg. Republik Slowenien".

Es sind keine ,Kennzeichnungen oder Symbole erlaubt, mit denen die Zugehörigkeit zu oder die Kollaboration mit den Besatzungstruppen gepriesen werden. Das zuständige Ministerium wird den Jahresplan für den Erhalt der Massengräber erstellen.

Für Gräber, in denen Soldaten ausländischer Armeen begraben sind, wird der Erhalt durch internationale Abkommen sicher gestellt, es sei denn, dies ist durch internationale Abkommen anders organisiert. Auf Antrag von Verwandten und anderen interessierten Parteien können die sterblichen Überreste einer Person exhumiert und in ein anderes Grab umgebettet werden, jedoch nur, wenn sie aus einem Einzelgrab kommen und zweifelsfrei identifiziert werden können. Der Schritt muss von dem zuständigen Ministerium gebilligt werden. Alle Kosten müssen von der Partei, die die Exhumierung verlangt hat, getragen werden.

Jeder, der Überreste von etwas findet, das für eine Massentötung gehalten werden könnte, muss sicherstellen, dass sie bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Das Ausmaß der Untersuchung solcher Massengräber wird von Bezirksgericht auf Vorschlag des Staatsanwalts festgelegt.

Wenn die Überreste von Soldaten ausländischer Armeen entdeckt werden, muss das Ministerium das entsprechende Land darüber informieren und kann gestatten, dass die Überreste in das Heimatland des Soldaten überführt werden oder dass das Land ein Denkmal an der Stätte errichtet.

Eine Geldstrafe von mindestens 300 000 SIT (1281 Euro) wird für jede juristische Person festgelegt, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstößt, während die unmittelbar verantwortliche Person oder eine natürliche Person zusätzlich mit mindestens 100 000 SIT (427 Euro) bestraft wird.

Die beiden Oppositionsparteien, die das Gesetz ablehnen, die Sozialdemokraten (SDS) und das Neue Slowenien (NSi), waren gegen das Gesetz, weil die Koalition angeblich die Wünsche der Verwandten der Opfer, ihre Toten zu bestatten, nicht berücksichtigt habe. (...) (MK)