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Messer-Attentat in Solingen: Gericht verhängt Höchststrafe

10. September 2025

Der Islamist Issa Al H. hat im August 2024 in Solingen drei Menschen erstochen und zehn zum Teil schwer verletzt. Dafür wurde er jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt.

Issa Al H., der u.a. wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Attentäter von Solingen, betritt in Begleitung eines Justizbeamten den Saal im Oberlandesgericht Düsseldorf. Al H. ist mit einem grauen T-Shirt und einer dunklen Jacke bekleidet. Sein Gesicht ist auf dem Foto aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes verpixelt.
Der Messer-Attentäter von Solingen, Issa Al H., wurde wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt Bild: Ina Fassbender/AFP

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte bei der Urteilsverkündung zudem die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Das heißt, Issa Al H. wird höchstwahrscheinlich nie mehr auf freien Fuß kommen. Üblicherweise bedeutet die als lebenslänglich bezeichnete Höchststrafe in Deutschland, dass dazu Verurteilte nach spätestens 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.     

Der Attentäter ist Anhänger der Terrorgruppe "Islamischer Staat"

Die Bundesanwaltschaft geht von einer islamistisch motivierten Tat aus. Die Anklage lautete unter anderem auf dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord und Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS). Issa Al H. habe aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke auf feiernde Menschen in der westdeutschen Stadt Solingen eingestochen, weil er als Anhänger des IS in ihnen "Repräsentanten der westlichen Gesellschaft" gesehen habe.

Issa Al H. legte am ersten Verhandlungstag ein Geständnis ab und gab zu, drei Menschen in Solingen erstochen zu haben Bild: Federico Gambarini/dpa/picture alliance

Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessauftakt im Mai gestanden. Er ist nach einem Gutachten voll schuldfähig. Gegen Ende des Prozesses äußerte sich Issa Al H. überraschend und nannte als Motiv für sein Verbrechen, er habe es nicht ertragen können, dass in Deutschland Menschen tanzen, während in Gaza Kinder getötet würden.

Was geschah in Solingen?

Der jetzt verurteilte Islamist hatte am Abend des 23. August 2024 Besucher der Feier zum 650-jährigen Jubiläum Solingens mit einem Messer angegriffen. Unmittelbar vor der Festbühne stach er wahllos, aber gezielt auf die Hälse umstehender Menschen ein. Drei Personen wurden getötet, zehn weitere zum Teil lebensgefährlich verletzt. Al H. wurde einen Tag nach dem Attentat festgenommen, als er sich der Polizei stellte.

Im Gedenken an die Opfer des Anschlags stellt ein Bürger Solingens eine Kerze aufBild: Thomas Banneyer/dpa/picture alliance

Was ist über den Verurteilten bekannt?

Der zur Tatzeit 26-jährige Syrer war im Dezember 2022 als Asylbewerber über Bulgarien und die sogenannte Balkanroute nach Deutschland eingereist. Zunächst fand er Zuflucht in einer Notunterkunft in Paderborn, später wurde er in Solingen untergebracht. In seinem Asylverfahren erklärte er nach Medienberichten, Syrien verlassen zu haben, um einer Einberufung zum Militär zu entgehen - insbesondere, weil er nicht gegen kurdische Milizen habe kämpfen wollen. 

Obwohl Al H. nach Bulgarien hätte abgeschoben werden sollen, scheiterte seine Rückführung. Vor dem Anschlag war er den deutschen Sicherheitsbehörden nicht als Islamist bekannt gewesen.

Warum war Issa Al H. trotz abgelehntem Asylantrag noch in Deutschland?

Seine geplante Abschiebung nach Bulgarien im Jahr 2023 scheiterte wegen behördlicher Versäumnisse und organisatorischer Hürden. Issa Al H. war im Dezember 2022 in Bulgarien registriert worden. Nach den sogenannten Dublin-Regelungen der Europäischen Union (EU) wäre damit das südosteuropäische Land für die Durchführung seines Asylverfahrens zuständig gewesen.

Deutschland stellte daraufhin ein Übernahmeersuchen, dem Bulgarien zustimmte. Die anschließende Überstellungsfrist von sechs Monaten blieb jedoch ungenutzt: Als Al H. am 5. Juni 2023 abgeschoben werden sollte, war er in seiner Unterkunft in Paderborn nicht auffindbar. Zwar kehrte er kurz darauf zurück, doch die Leitung der Einrichtung informierte die zuständige Ausländerbehörde nicht über seine Rückkehr. Auch versäumten die Behörden, einen neuen Abschiebeflug zu organisieren. Weil die Frist verstrich, wurde Deutschland gemäß der Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist eines von insgesamt 24 Oberlandesgerichten in DeutschlandBild: Thomas Robbin/imagebroker/IMAGO

Gab es weitere Probleme bei der missglückten Abschiebung?

Logistische Einschränkungen erschwerten die Rückführung nach Bulgarien zusätzlich. Überstellungen waren nur an bestimmten Wochentagen und zu festgelegten Zeiten per Linienflug nach Sofia möglich. Das führte dazu, dass bundesweit nur etwa zehn Abschiebungen pro Woche nach Bulgarien durchgeführt werden konnten.

Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf das Thema "gescheiterte Abschiebungen". Viele abgelehnte Asylbewerber können aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht ausgewiesen werden. Etwa dann, wenn Herkunftsländer keine Reisedokumente ausstellen oder Rückführungsabkommen fehlen. Deutschland zählt zu den EU-Staaten mit einer vergleichsweise hohen Zahl an geduldeten Ausreisepflichtigen - laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über 250.000 (Stand 2024) - davon ist etwa die Hälfte seit Jahren im Land.

Welche politische Debatte löste das Messerattentat aus?

Der Terror von Solingen hat den ohnehin bestehenden Streit über Asyl und Migration verschärft und befeuerte den vergangenen Bundestagswahlkampf. Vor allem die in Teilen rechtsextreme Partei Alternative für Deutschland (AfD) nutzte den tödlichen Anschlag für ihre migrationskritische Agenda.

Extremismus-Forscher warnten davor, die Tat von Solingen zu instrumentalisieren, und betonten die Gefahr einer Zunahme an Muslimfeindlichkeit. So sagte Andreas Zick von der Universität Bielefeld dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Was wir nicht brauchen, ist ein Hochfahren von Stereotypen, Vorurteilen, Rassismus, Verdächtigungen und Hass gegen Menschen, die eine Migrationsgeschichte haben. Das ist das, was der Terror möchte. Terror möchte Gesellschaften in Unruhe versetzen, egal, welche politischen Verhältnisse daraus hervorgehen."

Vorstellung des Sicherheitspakets: die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)Bild: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Wie reagierte die alte Bundesregierung unter Kanzler Scholz?

Bundeskanzler Olaf Scholz sprach damals von einem "furchtbaren Verbrechen". Es müsse mit der ganzen Härte des Gesetzes vorgegangen werden, sagte der Politiker von der sozialdemokratischen Partei (SPD) kurz nach der Tat. Wenige Wochen später verständigte sich die regierende Koalition aus SPD, Grünen und Freien Demokraten (FDP) auf ein Sicherheitspaket. Es sieht schnellere Abschiebungen, mehr Überwachung für Gefährder und mehr Abschiebehaftplätze vor. Zudem wurde das Waffenrecht verschärft, um den Zugang und das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen zu erschweren. 

Welche Konsequenzen zieht die neue Bundesregierung unter Kanzler Merz?

Nach dem Regierungswechsel Anfang Mai 2025 beschloss die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Verschärfungen in der Asylpolitik: Ein faktischer Einreise-Stopp für Migranten ohne ausreichende Papiere. Eine Ausweitung der Abschiebehaft, um die Rückführung ausreisepflichtiger Personen effektiver zu gestalten. Und eine Verstärkung der Grenzkontrollen, um die irreguläre Migration zu begrenzen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (2.v.l.) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (l), besuchen die temporäre Kontrollstelle Kiefersfelden an der Grenze zu ÖsterreichBild: Peter Kneffel/dpa/picture alliance

Wie geht die deutsche Justiz gegen islamistischen Terror vor?

Deutschland verfolgt islamistisch motivierte Gewalttaten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Für besonders schwerwiegende Fälle wie geplante oder verübte Terroranschläge sind an den Oberlandesgerichten sogenannte Staatsschutzsenate zuständig. Diese spezialisierten Abteilungen bearbeiten ausschließlich politisch oder ideologisch motivierte Straftaten. Dabei kooperieren sie eng mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Verfassungsschutz, um Täter zu identifizieren, Netzwerke offenzulegen und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Ein zentrales Element der Gefahrenabwehr ist die Beobachtung sogenannter Gefährder. Als solche gelten Personen, denen die Sicherheitsbehörden zutrauen, dass sie möglicherweise eine schwere staatsgefährdende Tat begehen könnten - auch wenn sie noch keine Straftat begangen haben. Polizei und Nachrichtendienste führen dazu gemeinsame Datenbanken und setzen auf präventive Überwachung.

Warum ist es so schwer, Gefährder rechtzeitig zu stoppen?

Die Sicherheitsbehörden können Gefährder zwar überwachen und mit Auflagen belegen, doch ohne begangene Straftat erlaubt das deutsche Recht keine vorbeugende Haft über einen längeren Zeitraum. Zudem ist eine lückenlose Rund-um-die-Uhr-Überwachung Verdächtiger personell nicht leistbar. Nach Angaben des BKA galten im Jahr 2024 rund 590 Personen als islamistische Gefährder.

Dieser Artikel wurde am 26.05.2025 veröffentlicht und nach dem Urteil im Prozess gegen Issa Al H. am 10.09.2025 aktualisiert.

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